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Meinung oder Tatsachenbehauptung – was gilt für Bewertungen?

Hast Du eine negative Bewertung erhalten und möchtest diese löschen lassen, ist ein Punkt für die Zulässigkeit der Bewertungslöschung entscheidend: Handelt es sich bei der Bewertung um eine Meinungsäußerung oder verstößt die Bewertung gegen das Persönlichkeitsrecht und stellt sogar eine unwahre Tatsachenbehauptung in den Raum?

Diese Frage entscheidet darüber, ob sich Deine negativen Google-, Jameda- oder Trustpilot-Bewertungen löschen lassen oder nicht. Doch was liegt in Deinem konkreten Fall vor? Welche Bewertungen können gelöscht werden und wie kannst Du gegen negative Bewertungen in den gängigen, bekannten Bewertungsportalen vorgehen? Wir zeigen Dir, worin der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Tatsachenbehauptung liegt und zeigen Dir, welche Bewertungen Du löschen lassen kannst.

Was fällt unter Meinungsfreiheit?

Grundsätzlich wird bei Bewertungen in Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung und gemischte Äußerungen unterschieden. Handelt es sich bei einer negativen Bewertung um eine Meinungsäußerung, musst Du dies in der Regel so hinnehmen, da Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.

Meinungsfreiheit oder Meinungsäußerungsfreiheit definiert sich durch das subjektive Recht auf freie Rede, freie Äußerung sowie die öffentliche Verbreitung einer Meinung in Wort, Bild, Schrift oder anderen Formen von Übertragungsmitteln. In Deutschland und vielen weiteren Staaten ist die Meinungsfreiheit ein Grundrecht und in der staatlichen Verfassung festgehalten.

Die Äußerung einer Meinung entspricht somit einem Werturteil und drückt sich beispielsweise in einer Stellungnahme, einem Dafürhalten, einer subjektiven Bewertung oder einem Meinen von Dingen aus. „Das Logo des Unternehmens sieht gut aus“ wäre in diesem Sinne eine Meinung.

Zulässige Meinungsäußerungen in Bewertungen

Obwohl Meinungsäußerungen in Bewertungen grundsätzlich durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt und damit zulässig sind, wird bei Bewertungen auf Bewertungsportalen wie Jameda, Kununu oder Yably in zulässige und unzulässige Äußerungen von Meinungen unterschieden. Zulässige Meinungsäußerungen in Bewertungen sind subjektive Aussagen und Empfindungen. Der Übergang von einer zulässigen zu einer unzulässigen Äußerung ist jedoch fließend und oft schwer auszumachen.

Unzulässige Meinungsäußerungen in Bewertungen

Wie oben bereits herausgestellt, fällt nicht jede Äußerung in Bewertungen unter die Meinungsfreiheit und genießt den Schutz durch das Grundgesetz. Überwiegt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (in unserem Fall des Bewerteten) die Meinungsfreiheit, ist die dazugehörige Äußerung unzulässig.

Bei folgenden Aussagen steht die Einhaltung des Persönlichkeitsrechts über der Meinungsfreiheit:

  • Meinungen, die keinen Sachbezug oder sachliche Auseinandersetzung aufweisen
  • Nennung von als geheim klassifizierten oder persönlichen Informationen
  • Meinungen, bei denen die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht
  • Überschreitung von Grenzen der Sittlichkeit oder des Jugendschutzes
  • Meinungen, die Schmähkritik beinhalten
  • Angriff auf die Menschenwürde
  • Meinungen, die strafbare Beleidigungen gem. § 185 StGB enthalten
  • Verleumdung der bewerteten Person
  • Meinungen, die die Grenze der öffentlichen Sicherheit überschreiten
  • Diskreditierung einer Dienstleistung oder Ware durch einen Konkurrenten

Wenn Du Dich für die Löschung von negativen Google Bewertungen an eine Anwaltskanzlei für IT-Recht wendest, wird überprüft und abgewogen, ob bei der Äußerung die Meinungsfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten im Vordergrund steht. Insbesondere die Schwere der Beeinträchtigung ist für die Abwägung entscheidend. Wird durch die Äußerung die Intimsphäre des Betroffenen berührt, überwiegt das Persönlichkeitsrecht. Bei einem Eingriff in die Sozialsphäre (also das berufliche Umfeld) hat die Meinungsfreiheit des Verfassers oder der Verfasserin oft mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten.

Verletzung der Privat- oder Intimsphäre

Ob Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung – der private Lebensbereich von Bewerteten genießt erhöhten Schutz. So kann eine Tatsachenbehauptung zwar auf einer wahren Grundlage beruhen oder eine Meinungsäußerung in ihrer reinen Form als zulässig gelten, aber die Privat- oder Intimsphäre der bewerteten Person oder des Unternehmens angreifen. Ist dies der Fall, ist die Verbreitung unzulässig, da die Persönlichkeitsrechte höher einzustufen sind als die Meinungsfreiheit des Verfassers/der Verfasserin oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Tatsache oder Äußerung.

Betrifft die wahre Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung die Intimsphäre einer Person – beispielsweise Krankheiten oder Sexualität), ist dies generell unzulässig. In diesem Fall findet keine Interessenabwägung statt, da die Intimsphäre unbedingt zu schützen ist.

Was gilt als Tatsachenbehauptung?

Der Übergang von einer Meinungsäußerung zu einer Tatsachenbehauptung ist fließend. Trotzdem kann hier eine Unterscheidung vorgenommen werden. Während die Richtigkeit einer Meinung nicht bewiesen werden kann, da es sich hierbei um eine subjektive Empfindung handelt, kann die Richtigkeit einer Tatsache sehr wohl überprüft werden.

So definiert sich die Tatsachenbehauptung durch eine objektive Darstellung der Wirklichkeit, die etwa durch Dokumente, Urkunden, Sachverständige oder Zeugen bestätigt oder widerlegt werden kann. Die Tatsachenbehauptung ist dabei nicht auf eine mündliche oder schriftliche Übermittlung beschränkt, sondern bezieht ebenfalls Medien wie Fotos oder Video mit ein, wenn es sich hierbei um vermittelnden Inhalt handelt.

Als Tatsachenbehauptung zählen weiterhin auch Aussagen über die Kenntnis einer Person in einem bestimmten Umfeld. Zu beachten sei jedoch, dass auch dies überprüft werden kann und ein vorangestellter Zusatz „meiner Meinung nach“, eine Tatsache nicht automatisch zu einer unangreifbaren Meinung macht. Eine Tatsachenbehauptung in einer Bewertung wäre beispielsweise „Das Unternehmen ist zentral gelegen“.

Beurteilung der Aussage als Tatsachenbehauptung

Um zu ermitteln, ob es sich bei der Äußerung um eine Tatsache oder eine Meinung handelt und sich z.B. die 11880 Bewertungen löschen lassen, sollten die Äußerungen nie isoliert, sondern immer im Zusammenhang betrachtet werden. Maßgeblich ist der Sinn der Äußerung, den sie vor einem unvoreingenommenen Publikum hat und nicht etwa die subjektive Absicht des Verfassers/der Verfasserin oder das subjektive Verständnis des Bewerteten. Der reine Wortlaut ist immer Ausgangslage der Deutung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung. Der sprachliche Kontext der Äußerung in der Bewertung ist weiterhin entscheidend. Eine Einschätzung darüber, um was es sich bei Deinen negativen Bewertungen auf Kununu handelt, kann Dir nur ein erfahrener Anwalt im IT-Recht sagen.

Unzulässige Tatsachenbehauptungen in Bewertungen

Generell sind nur wahre Tatsachenbehauptungen zulässig. Handelt es sich bei der Bewertung um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder um die Äußerung einer Tatsache, deren Wahrheit nicht eindeutig feststeht oder feststand, sind unzulässig und können problemlos gelöscht werden. Das Persönlichkeitsrecht der Bewerteten steht an erster Stelle und wird in diesem Fall geschützt.

Sollten die unwahren Behauptungen zusätzlich ehrenrührig sein, kann sogar eine Strafanzeige aufgrund von übler Nachrede oder Verleumdung gestellt werden. Strafbare Äußerungen können ebenfalls von jeglichen Bewertungsplattformen mit juristischer Unterstützung entfernt werden.

Bei Tatsachenbehauptungen gelten bezüglich der Privat- und Intimsphäre die gleichen Bestimmungen wie bei Meinungsäußerungen. So ist es gleich, ob es sich bei der Aussage um eine wahre Tatsache handelt. Sobald die Aussage die Privat- und Intimsphäre verletzt, ist sie unzulässig.

Für die Löschung Deiner Bewertungen auf Yelp ist es wichtig, dass juristisch genauestens herausgearbeitet wird, dass es sich bei den betroffenen Bewertungen um nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

Welche Bewertungen Du löschen lassen kannst

Hast Du eine negative Bewertung erhalten, solltest Du Dich umgehend darum kümmern. Bewertungen sind ausschlaggebend für SEO, können Dein Recruiting als Arbeitgeber beeinflussen und sind enorm wichtig für Ärzte bei der Mitarbeiter- und Patientengewinnung.

Wendest Du Dich für die Löschung der negativen Bewertungen an eine fachkundige Anwaltskanzlei, lassen sich inhaltslose 1-Stern-Bewertungen, löschen.

Da Bewertungen, wie bereits herausgestellt, nicht immer von der Meinungsfreiheit geschützt sind, sondern das Persönlichkeitsrecht teilweise überwiegt, gibt es für die Zulassung einer Löschung keine festgelegten Grenzen. So muss nicht zwangsläufig eine Straftat wie bei einer Beleidigung oder Verleumdung vorliegen, um die negative Yably Bewertung löschen zu lassen. Besonders Bewertungen mit folgenden Inhalten kannst Du schnell und einfach mit professioneller Hilfe löschen lassen:

  • Verstoß gegen die Richtlinien des Bewertungsportals
  • Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter/innen (ausgenommen Kununu)
  • Bewertungen von Arbeitnehmer/innen
  • Anstößige Sprache, Hass oder Drohungen
  • Bewertungen auf Grundlage von Wettbewerbsverzerrung
  • Thematisch nicht auf das Unternehmen bezogene Inhalte
  • Falsche Tatsachenbehauptungen
  • Ehrenrührige Aussagen
  • Üble Nachrede
  • Diffamierung einer Person oder eines Unternehmens

Worauf Du bei der Bewertungslöschung achten solltest

Wie man als Unternehmen mit negativen Bewertungen umgeht, ist entscheidend für den Erfolg und den Bestand des Unternehmens. Eine Löschung negativer Bewertungen ist der richtige Ansatz, um das Unternehmen, die Praxis oder den Ruf vor einem negativen Image zu schützen. Doch auch bei der Bewertungslöschung solltest Du einiges beachten, damit diese so schnell wie möglich durchgeführt wird.

1. Sammle Beweise für die Löschung

Hast Du einen Unternehmensaccount oder ein Profil auf den für Dich wichtigen Bewertungsportalen, erhältst Du bei jeder neuen Bewertung eine Mitteilung per Mail. Wirst Du nun über eine negative Bewertung informiert, solltest Du schnell reagieren. Mache sofort einen Screenshot von der Bewertung, damit Du, falls im Nachhinein etwas geändert wird, beweisen kannst, ob eine Straftat oder eine falsche Tatsachenbehauptung vorlag.

2. Wende Dich an professionelle Bewertungslöscher

Da die Grenze zwischen Meinungen und falschen Tatsachenbehauptungen schwammig ist, solltest Du Dir für die Löschung professionelle Hilfe holen. Private Anfragen an die Rechtsabteilungen von Google, Jameda und Co. gehen in den meisten Fällen unter und haben, aufgrund fehlender juristischer Kenntnis, keine Schlagkraft. Mit einer professionellen Anwaltskanzlei wird Dein Anliegen direkt an die Rechtsabteilung der Bewertungsportale weitergeleitet. Durch aussagekräftige Beweise und eine lückenlose Antragstellung mit Berufung auf die notwendigen Paragrafen wird Deine negative Bewertung schnell gelöscht und Dein Image nachhaltig geschützt.

3. Kostenübernahme oder steuerliche Vergünstigung

Verfügst Du über eine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, dass Du Dir die Kosten für die Bewertungslöschung ganz oder zumindest teilweise erstatten lassen kannst. Auch ist eine Absetzung der Kosten über die Steuer möglich. Deine vertrauenswürdige Rechtsberatung hilft Dir in diesem Fall weiter und berät Dich eingehend. Teilweise kann es sogar vorkommen, dass das Bewertungsportal oder der Verfasser/die Verfasserin für die negative Bewertung haftet. Wende Dich hierfür am besten ebenfalls an Deinen Anwalt.

Klar ist also, dass es in vielen Fällen egal ist, ob es sich bei der Bewertung um eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung handelt. In den meisten Fällen kannst Du Deine negativen Bewertungen problemlos mit professioneller Hilfe löschen lassen und so Dein Unternehmen, Deine Praxis oder Deinen Ruf schützen.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

Übermittle uns Deine Rechtsschutzversicherungsdaten und wir prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt (optional).

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