Wir setzen uns für Dein positives Image ein
Dein positives Image zu erhalten und nach einer schlechten Bewertung auf allen gängigen Bewertungsportalen wieder aufzubauen, ist unsere Aufgabe, die wir gewissenhaft und konsequent durchführen. Mit ausgereifter Expertise im IT-Recht und dem nötigen Know-How in digitaler Kommunikation erstellen wir individuelle Löschkampagnen, die auf Deine Bedürfnisse angepasst sind. Unsere Anwälte stellen Kontakte zu den Rechtsabteilungen der Bewertungsplattformen Jameda, Google, Kununu, Trustpilot, Yably oder 11880 her, sodass Dein positives Image gerettet ist.
- Prüfung der Bewertung durch einen Fachanwalt für IT-Recht
- Ohne Aufwand zur gelöschten Bewertung
- Verschiedene Pakete für Deine individuellen Bedürfnisse
PHILIPP GABRYS
- Rechtsanwalt seit 2007
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2010
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2012
- Studium in Frankfurt (Oder), Studienschwerpunkt Medienrecht
- Referendariat in Kiel und Mailand
MITGLIEDSCHAFTEN
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Forum Junge Anwaltschaft
- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im DAV (DAVIT)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD)
- Wirtschaftsjunioren Rendsburg
- Unternehmensverband Mittelholstein
CORINNA BERNAUER
- Rechtsanwältin seit 2021
- Aktiv im Datenschutzrecht seit 2018
- Studium in Regensburg, Studienschwerpunkt Recht der Informationsgesellschaft
- Referendariat in Regensburg und Hamburg
VERÖFFENTLICHUNGEN
- Die „neuen“ personenbezogenen Daten in der DSGVO – Kontinuität und Änderungen, in: BRJ 01/2018, S. 12-22.
- Übertragbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruches aus Art. 82 DSGVO und eventuelle Folgen, in: DSB 04/2021, S. 116-119.
- Der digitale Impfpass, in: ZdiW 07/2021, S. 273-279.
- Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus von Beschäftigten fragen? Der DSK-Beschluss und § 28b IfSG n.F., in: DSB 12/2021, S. 347-349.
- Urteilsbesprechung zu LAG Niedersachsen vom 04.05.2021, 11 Sa 1180/20 (im Erscheinen)
DENNIS JESCHKE
- Rechtsanwalt seit 2014
- Notar seit 2023
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2019
- Studium in Kiel
- Referendariat in Kiel
MITGLIEDSCHAFTEN
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Unternehmensverband Mittelholstein
PHILIPP GABRYS
- Rechtsanwalt seit 2007
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2010
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2012
- Studium in Frankfurt (Oder), Studienschwerpunkt Medienrecht
- Referendariat in Kiel und Mailand
MITGLIEDSCHAFTEN
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Forum Junge Anwaltschaft
- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im DAV (DAVIT)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD)
- Wirtschaftsjunioren Rendsburg
- Unternehmensverband Mittelholstein
DENNIS JESCHKE
- Rechtsanwalt seit 2014
- Notar seit 2023
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2019
- Studium in Kiel
- Referendariat in Kiel
MITGLIEDSCHAFTEN
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Unternehmensverband Mittelholstein
PHILIPP GABRYS
- Rechtsanwältin seit 2021
- Aktiv im Datenschutzrecht seit 2018
- Studium in Regensburg, Studienschwerpunkt Recht der Informationsgesellschaft
- Referendariat in Regensburg und Hamburg
VERÖFFENTLICHUNGEN
- Die „neuen“ personenbezogenen Daten in der DSGVO – Kontinuität und Änderungen, in: BRJ 01/2018, S. 12-22.
- Übertragbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruches aus Art. 82 DSGVO und eventuelle Folgen, in: DSB 04/2021, S. 116-119.
- Der digitale Impfpass, in: ZdiW 07/2021, S. 273-279.
- Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus von Beschäftigten fragen? Der DSK-Beschluss und § 28b IfSG n.F., in: DSB 12/2021, S. 347-349.
- Urteilsbesprechung zu LAG Niedersachsen vom 04.05.2021, 11 Sa 1180/20 (im Erscheinen)
Deine Bewertungen sind bei uns in besten Händen
Die Bewertungslöscher sind Deine Anlaufstelle bei negativen Bewertungen auf allen gängigen Portalen. Seit mehreren Jahren sind wir im IT-Recht tätig und führen Löschungen auf allen gängigen Portalen durch. Unser Netzwerk besteht aus IT-Rechtlern, die sich mit den juristischen Einzelheiten im Netz auskennen und so sämtliche Bewertungslöschungen schnell und einfach in die Wege leiten. Eingängig haben wir uns mit den Richtlinien und Nutzungsbedingungen der verschiedenen Bewertungsplattformen wie Jameda, Kununu, Trustpilot, Google, Yably oder 11880 auseinandergesetzt, sodass wir genauestens wissen, welche Rechte für den Verfasser und den bewerteten Anbieter gelten.
Eine ausgereifte Kenntnis in diesen Bereichen ist für eine erfolgreiche Löschung ungemein wichtig. Nur mit einer lückenlosen Beweisführung und Aufführung der nötigen Paragraphen können die Rechtsabteilungen der Plattformen erreicht werden. Den Plattformen ist die Zufriedenheit ihrer Nutzer überaus wichtig, weshalb unerwünschte, negative Bewertungen nicht selbst gelöscht werden können. Die Bewertungslöscher wissen genau, was zu tun ist, um Deine Bewertungen zu löschen. Bei uns erhältst Du vom Erstgespräch an einen Ansprechpartner. So garantieren wir, dass Du Dich stets bestens aufgehoben und beraten fühlst. Außerdem geben wir Dir einen Überblick über Deine negativen Rezensionen und ihre Auswirkungen. Deine schnelle Reaktion und unsere Löschung ist der Schlüssel zu Deinem nachhaltigen, positiven Image.
Unsere Kompetenz haben wir mit erfolgreichen Konzepten über die Jahre hinweg ausgebaut, um Dir und unseren Kunden eine schnelle Bewertungslöschung auf Portalen wie Trustpilot zu bieten, die Dein Image vor negativen Rezensionen schützt. Unser Team setzt sich für Dich gegen ungerechtfertigte, rufschädigende Kritik ein, sodass Du Dich sorglos um Dein Kerngeschäft kümmern kannst. Ohne Eigenaufwand steigert sich außerdem Deine Position im Suchmaschinenranking, was Deinen Ruf zusätzlich stärkt und für einen Zuwachs an Personal und Kunden sorgt. Dein Erfolg ist unser Ziel!
- seit mehreren Jahren erfolgreich im IT-Recht tätig
- ausgereifte juristische Expertise
- Kenntnis über sämtliche Richtlinien von Google, Jameda, Kununu u.v.m.
Wir wurden ausgezeichnet
Das sagen Kunden über Die Bewertungslöscher
Boutique Hotel
„Der Umgang mit negativen Bewertungen war mir komplett neu, da ich zuvor ausschließlich positives Feedback meiner Kunden erhalten hatte. Ein klärendes Gespräch mit dem angeblichen Kunden konnte ich nicht führen, da mir der Name der bewertenden Person gänzlich unbekannt war. Die Bewertungslöscher haben mir direkt bei der ersten Kontaktaufnahme eine individuell angepasste Lösung aufgezeigt. Ich kann Ihre Dienstleistung nur weiterempfehlen!“
Onlineshop
“Ich habe Die Bewertungslöscher mittlerweile schon das dritte Mal beauftragt und ich bin rundum zufrieden! Als meine Apotheke ungerechtfertigt schlecht bewertet wurde und mir klar wurde, dass es sich dabei um Bewertungen von Fake-Accounts handelt, habe ich natürlich direkt versucht die Kommentare zu melden – ohne Erfolg! Ich dachte schon, das Ganze wäre aussichtslos, bis ich dann auf die Bewertungslöscher gestoßen bin. Ich kann die Zusammenarbeit nur weiterempfehlen!”
Königs Apotheke
dieseo GmbH
„Wir haben eine Bewertung mit nicht nachvollziehbaren Anschuldigungen erhalten. Den Rezensenten konnten wir nicht ermitteln, da ein Fake-Name für die Bewertung verwendet wurde. Uns hat diese Bewertung sehr verärgert, da dieser offensichtlich keine Kundenerfahrung unterlag. Sie zielte offensichtlich nur darauf ab, unserem Image zu schaden. Erfreulicherweise konnten die Bewertungslöscher die Bewertung zügig entfernen. Für zukünftige Anliegen dieser Art kontaktieren wir unbedingt erneut Die Bewertungslöscher!“
Baar & Partner mbB Steuerberater