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Google Bewertungen deaktivieren? Deine Möglichkeiten bei negativen Google Bewertungen

Sich mit negativen Bewertungen zu beschäftigen ist immer lästig. Sie halten Unternehmen vom Tagesgeschäft ab, ziehen die Stimmung runter und sind dennoch zu wichtig für SEO und das Recruiting als Arbeitgeber, um sie zu ignorieren. Um den Erfolg des Unternehmens, der Arztpraxis oder des Recruitings nicht einbrechen zu lassen, möchten viele die Bewertungsfunktion am liebsten deaktivieren oder direkt das gesamte Profil von dem Bewertungsportal entfernen.

Die Zulässigkeit von Bewertungen und Portalen – muss ich mich bewerten lassen?

Viele Unternehmen, die negative Bewertungen auf Google, Jameda, Trustpilot oder anderen Bewertungsportalen erhalten haben, fragen sich häufig, ob sie sich überhaupt bewerten lassen müssen. Der Wunsch, überhaupt keine Bewertungen zu erhalten, ist durchaus nachvollziehbar, denn in den meisten Fällen kommen negative Bewertungen von Personen, die sich an dem Anbieter rächen oder dem Unternehmen schaden wollen. Gar keine Bewertungen zu erhalten und sich demnach nicht mit der Löschung negativer Google Bewertungen herumzuschlagen, scheint da die beste Alternative. Doch funktioniert dies überhaupt?

Rechtsgrundlage zu Bewertungen auf Kununu, 11880 und Co.

Grundsätzlich müssen Unternehmen sich auf Bewertungsplattformen oder Google anonym bewerten lassen, so hat das Bundesgerichtshof am 01.07.2014 beschlossen. Für alle Branchen, Dienstleistungen und Anbieter gilt, dass wenn Leistungen am Markt angeboten werden, diese auch zur Bewertung freistehen müssen.

Insbesondere gilt dies für Google. Von Bewertungen auf Google Maps ist kein Unternehmen und kein Google-My-Business-Eintrag ausgeschlossen.

Die Zulässigkeit von Bewertungsportalen

In einem Urteil über die Lehrer-Bewertungsplattform Spickmich und die Bewertungsplattform für Ärzte Jameda ergab sich, dass die Bewertung auf Bewertungsplattformen zulässig ist. Sobald Informationen und Daten eines Unternehmens, einer Arztpraxis oder einer Dienstleistung im Internet öffentlich zugänglich sind, sind Bewertungen und damit auch die Listung auf Bewertungsplattformen zulässig. Dabei muss nicht das Unternehmen selbst die Informationen oder Daten auf der Plattform eingestellt haben. Auch wenn Nutzer/innen einen Eintrag für ein Unternehmen erstellen, können Bewertungen verfasst werden.

Um über Deine Bewertungen immer informiert zu sein und dementsprechend reagieren zu können, wenn eine negative Bewertung eintrifft, solltest Du Dir also am besten selbst einen Unternehmensaccount auf den für Dich relevanten Bewertungsplattformen einrichten. Denn nur, weil die Bewertungen zulässig sind, heißt das noch lange nicht, dass Du alle Bewertungen dulden musst. Du kannst zum Beispiel Deine negativen Kununu Bewertungen löschen lassen, auch wenn die Bewertungen Deiner früheren Arbeitnehmer zulässig sind.

 Recht auf Kommunikationsfreiheit

Auch wenn Du nicht auf Bewertungsplattformen gelistet sein möchtest, sondern lieber selbst bestimmst, welche Informationen über Dich und Dein Unternehmen im Internet stehen, kannst Du nichts gegen Eintragungen unternehmen. Ein Urteil des BGH ergab, dass das Recht auf Kommunikationsfreiheit des Bewertungsportals gegenüber dem Recht auf informationeller Selbststimmung regelmäßig überwiegt. Berufliche Daten dürfen demnach gespeichert und genutzt werden, um Verbraucher/innen zu informieren.

Obwohl die Privatsphäre – wie bei der Meinungsfreiheit oder Tatsachenäußerung – unbedingt geschützt werden sollte, hat dieses Argument in diesem Fall keine Schlagkraft, da bei der Veröffentlichung von beruflichen Informationen lediglich in die Sozialsphäre eingegriffen wird. Die Sozialsphäre gilt als ein Bereich, in dem die persönliche Entfaltung durch den Kontakt mit anderen Personen geschieht, weshalb grundsätzlich mit Beobachtungen der Öffentlichkeit und Kritik gerechnet werden müsse.

Klar wird also, dass egal unter welchen Umständen, sich Unternehmen, Ärzte oder Dienstleister auf Bewertungsportalen sowie Google bewerten lassen müssen.

Google Bewertungsfunktion deaktivieren – funktioniert das?

Negative Bewertungen auf Jameda, Trustpilot oder Google lassen sich zwar löschen, allerdings nicht deaktivieren. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Bewertungsportale und auch Google finanzieren sich durch die Zufriedenheit ihrer Nutzer/innen. Und diese sind nur zufrieden, wenn ihnen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewertungen zur Verfügung steht. Können Bewertungen einfach abgestellt werden, kann dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, da so auch keine kritischen Rezensionen mehr einzusehen sind.

Nur in seltenen Einzelfällen kam es bisher vor, dass Google selbst die Bewertungsfunktion für ein Unternehmen deaktivierte. Ein Shitstorm oder eine enorm große Menge an Rachebewertungen, wenn ein Unternehmen negativ in den Schlagzeilen stand, können zu einer temporären Deaktivierung der Bewertungen von Google führen.

Ist die Löschung des kompletten Google-Eintrags die Lösung?

Wie auch bei der Deaktivierung von Bewertungen, sehen viele Unternehmen in der Löschung des Google-Eintrags die Lösung für negative Bewertungen im Internet. Doch auch dies ist ein Trugschluss, denn sobald der Google-My-Business Eintrag samt dem Kartenpunkt auf Maps gesetzt ist, kann dieser nicht mehr abgeschaltet werden. Lediglich bei einem doppelten Eintrag zu einem und denselben Unternehmen wird einer der Einträge über eine Kontaktaufnahme mit Google gelöscht.

Sollte ein Unternehmen geschlossen werden, gibt es die Möglichkeit, den Status auf „dauerhaft geschlossen“ zu stellen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Eintrag gelöscht wird. Denn dieser bleibt samt den Bewertungen bestehen. Selbst wenn Du den Eintrag löschst, wird damit lediglich die Verknüpfung zu Deinem Konto entfernt, auch in diesem Fall bleiben die Bewertungen für die Nutzer/innen von Google sichtbar.

Bewertungen löschen lassen als konsequente Lösung für negative Bewertungen

Um Deine negativen Bewertungen auf Kununu, Yably oder Yelp konsequent zu entfernen und damit sicherzugehen, dass Du mit Deiner Dienstleistung professionell dargestellt wirst, ist die Löschung eine geeignete Lösung. Indem Du Deine negativen Bewertungen löschen lässt, kannst Du Deinen Ruf schützen und den Erfolg Deines Unternehmens, Deiner Arztpraxis oder Deiner Dienstleistung weiter ausbauen.

Oft kommt zwar der Einwand, dass auch negative Bewertungen nützlich für ein Unternehmen sind, jedoch überwiegen die negativen Folgen vor dem Lerneffekt, den sich Verfasser/innen der schlechten Rezensionen erhoffen.

Ehrliche negative Bewertungen vor einem wahren Hintergrund sind sogar die Ausnahme. In den meisten Fällen werden negative Bewertungen verfasst, um dem Unternehmen zu schaden. Und auch, wenn Bewertungen unter die Meinungsfreiheit fallen, greift diese nur in Ausnahmefällen, da die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung fließend ist. Doch wie kannst Du als Unternehmen bei negativen Bewertungen reagieren? Welche Bewertungen lassen sich überhaupt löschen? Und wer haftet bei negativen Bewertungen?

Löschung bei Verstoß gegen die Richtlinien

Jedes Bewertungsportal, ob es 11880 für regionale Anbieter, Trustpilot oder Google ist, hat bestimmte Richtlinien. Jede Person, die eine Bewertung verfasst, muss sich an diese Richtlinien halten. Zwar können bei vielen Bewertungsportalen anonyme Bewertungen abgegeben werden, doch auch diese sind nicht von den Richtlinien des Bewertungsportals befreit.

Hält sich die verfassende Person nicht an die Richtlinien, kann die Bewertung ohne weiteres gelöscht werden. So ist es beispielsweise bei Google nicht zulässig, dass ehemalige Arbeitnehmer oder aktive Mitarbeiter eine Bewertung verfassen. Dies ist wiederum bei Kununu zulässig, da es sich hierbei um eine Bewertungsplattform explizit für Arbeitnehmer und Bewerber handelt.

Auch Bewertungen, die nicht auf sachlicher Grundlage oder auf wahren Erfahrungen mit einem Unternehmen beruhen, verstoßen gegen die Richtlinien der meisten Bewertungsplattformen.

In Googles Richtlinien sowie in den Richtlinien der meisten Bewertungsplattformen ist aufgeführt, dass die Bewertungen keine anstößige Sprache, Hass, Beleidigung, Drohungen oder Verleumdung enthalten dürfen. Wettbewerbsverzerrung durch Bewertung eines Konkurrenten oder einer Konkurrentin ist ebenfalls unzulässig. Eine Löschung ist in diesen Fällen ohne Probleme möglich.

Löschung bei nachweislich falschen Behauptungen über das Unternehmen

Grundsätzlich beruht jede Bewertung auf subjektiven Empfindungen. Doch kannst Du genau dies zu Deinem Vorteil nutzen. Denn falsche Tatsachenbehauptungen und subjektive Empfindungen schaden dem Image und sind somit ein guter Grund, Deine negativen Trustpilot Bewertungen löschen zu lassen.

Zulässig sind berechtigte Aussagen wie Schilderung eines Besuches oder die Beschaffenheit eines Ladengeschäftes. Denn diese können belegt werden und tragen zur Informationsvermittlung für die potenziellen Besucher/innen bei.

Löschung bei Beleidigung oder Kritik

Obwohl Bewertungen, die Beleidigung oder Kritik enthalten, generell schon durch den Verstoß gegen die Richtlinien der Bewertungsplattformen unzulässig sind, sollten diese gesondert betrachtet werden. Schmähkritik, die Diffamierung einer Person oder ehrenrührige Aussagen sind eine Straftat im Sinne von übler Nachrede, weshalb Du hier einen Anwalt einschalten solltest. Liegt diese Straftat vor, kannst Du den Verfasser oder die Verfasserin zur Haftung heranziehen.

Generell raten wir Dir dazu, Dich für die Löschung Deiner negativen Bewertungen an eine professionelle Anwaltskanzlei zu wenden, die sich im IT-Recht auskennt. Bewertungsportale wie Google erhalten täglich unzählige Anfragen zur Bewertungslöschung von Nutzer/innen. Der Löschungsprozess auf privatem Weg ist beschwerlich und oft nicht zielführend, da die meist unvollständig ausgefüllten Anträge untergehen und von Google nicht weiter bearbeitet werden. Mit einem professionellen juristischen Schreiben Deines Anwaltes erreicht Dein Anliegen direkt die zuständige Rechtsabteilung bei Jameda, Yably und Co.

Der Antrag auf Löschung wird so schnell stattgegeben und die negativen Bewertungen auf Yably entfernt. So schützt Du Dein Image vor negativer Kritik und kannst sichergehen, dass Deine negativen Bewertungen konsequent entfernt worden, während die positiven bestehen bleiben. Denn auch die Entfernung von positiven Bewertungen bringt die Löschung eines Unternehmensaccounts auf Bewertungsportalen mit sich.

Deshalb raten wir Dir dazu, Dich vorab mit der Thematik der Bewertungslöschung auseinanderzusetzen, nicht zu verzweifeln, wenn Du eine negative Bewertung erhalten hast und nicht direkt Deinen gesamten Eintrag zu löschen. Denn so verlierst Du die Kontrolle über Deine Unternehmensdaten, die ein wichtiger Faktor für den Bestand Deiner Dienstleistung sind.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

Übermittle uns Deine Rechtsschutzversicherungsdaten und wir prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt (optional).

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