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Das BGH-Urteil zum Bewertungsportal Yelp
Durch den regen Online-Handel, einen Aufschwung an Webpräsentationen vieler Firmen durch die Pandemie sowie eine tägliche Vielzahl neuer Produkte auf dem Markt wächst bei vielen Verbrauchern und Verbraucherinnen das Bedürfnis, sich online über Angebote zu informieren. Als Informationsplattformen und Quellen dienen dabei Bewertungsportale und Rezensionen auf diversen Seiten. Anhand von Bewertungen im Internet holen sich künftige Käufer/innen Informationen ein, um sich vor dem Kauf eine Meinung zu bilden.
Unternehmen und Anbieter/innen haben bei Bewertungen im Internet meist kein Mitspracherecht. Verbraucher/innen haben einen Anspruch auf und Unternehmen müssen sich demnach bewerten lassen. Rezensionen auf Jameda zu blockieren oder Google Bewertungen zu deaktivieren ist nicht möglich. Als sei dies für Unternehmen nicht schon hinderlich genug, ist oft unklar, was erlaubt ist und was nicht. So wissen viele Anbieter/innen nicht, ob sie überhaupt einen Anspruch bei negativen Bewertungen im Internet haben oder wer bei negativen Bewertungen im Internet haftet.
Noch unklarer ist, wie Bewertungsportale arbeiten, ob beispielsweise die Bewertungsplattform Trustpilot seriös ist oder wie Rezensionen gelistet und angezeigt werden. Vor allem das Bewertungsportal Yelp hat diesbezüglich in den letzten Jahren für große Aufregung gesorgt. Die Plattform selektiert die Bewertungen von Unternehmen, Anbietern sowie Anbieterinnen automatisiert. Unter die Selektion fallen vor allem positive Bewertungen, welche für den Erfolg eines Unternehmens oder einer Dienstleistung essentiell sind.
Gegen diese Selektion gingen bereits mehrere Anbieter/innen, die auf Yelp ein Profil haben, unter welchem sie bewertet werden, vor und zogen vor den Bundesgerichtshof. Wie der BGH urteilte, erfährst Du in diesem Artikel. Wir geben Dir einen Überblick, über den gesamten Prozess und legen das BGH-Urteil zum Bewertungsportal Yelp dar. Zunächst erfährst Du jedoch wichtige Hintergründe zur Bewertungsplattform Yelp. Zuletzt geben wir Dir noch ein paar Tipps mit auf den Weg, wie Du Deinen Bewertungsschnitt bei Yelp verbessern kannst, um so weiterhin ein positives Image im Netz zu wahren. So erhältst Du einen Gesamtüberblick und kannst Dir ein eigenes Urteil zum Bewertungsportal Yelp bilden.
Was Du über Yelp Bewertungen wissen solltest
Yelp ist ein beliebtes Portal, um sich über eine Dienstleistung oder ein Angebot zu informieren. Denn auf Yelp werden nicht spezifisch Bewertungen zu einer Branche – wie es beispielsweise bei der Bewertungsplattform Jameda der Fall ist – aufgeführt. Yelp listet Dienstleistungen und Angebote zu allen möglichen Branchen und spricht damit eine Vielzahl von Nutzern sowie Nutzerinnen an. Monatlich verzeichnet das Portal ca. 99 Millionen Aufrufe und 127 Millionen verfasste Bewertungen pro Quartal. Die Wirkung des Bewertungsportals ist also enorm, nicht zuletzt dadurch, dass Yelp auch als App verfügbar ist.
Wer Dir auf Yelp eine Bewertung geben kann
Auf dem Bewertungsportal können Nutzer/innen Rezensionen zu jeglichen Unternehmen, Anbietern oder Anbieterinnen, Ärzten oder Ärztinnen sowie Dienstleistungen verfassen und einlesen. Yelp macht es, anders als andere Bewertungsportale, seinen Nutzern und Nutzerinnen jedoch etwas schwieriger, eine Bewertung abzugeben. Anonyme Bewertungen, wie beispielsweise auf dem Arbeitgeberbewertungsportal Kununu, sind nicht zulässig.
Um eine Bewertung auf Yelp abgeben zu können, benötigen die Nutzer/innen ein Profil und müssen sich zuerst registrieren. Es müssen also ein Name, Nachname sowie eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Yelp versucht damit Falschbewertungen vorzubeugen. Doch, ob tatsächlich der reale Name und eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wurde, kann das Portal nicht überprüfen. So haben also auch diejenigen die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben, die dem Unternehmen schaden wollen, indem sie negative Falschbewertungen verfassen.
Zudem ist die Erstellung eines Profils und die Abgabe von Bewertungen kostenlos, was es Nutzern und Nutzerinnen zusätzlich erleichtert, unüberlegt Bewertungen zu verfassen, die dem Unternehmen Schaden zufügen.
Wie Bewertungen auf Yelp verfasst werden können
Nachdem sich die Nutzer und Nutzerinnen auf Yelp registriert haben, können sie Bewertungen in verschiedenen Formen abgeben:
- Bewertungen mit Sternen von 1-5 (1 = am schlechtesten, 5 = am besten)
- Bewertungen in Textformen
- Bewertungen mit Sternen und Text
- Bewertungen mit Bildern und Videos
Wie Yelp Bewertungen einem Unternehmen schaden können
Bewertungen der Konkurrenz, von ehemaligen Mitarbeitenden oder Personen, die dem Unternehmen keinen Erfolg gönnen, können, wie bereits erwähnt, großen Schaden anrichten. Falsche Bewertungen mit negativer Kritik verbreiten ein falsches Bild vom Unternehmen und führen zu verheerenden Umsatzeinbrüchen, da weniger potenzielle Kunden und Kundinnen das Unternehmen oder das Produkt wählen.
Doch nicht nur Bewertungen von unberechtigten Personen können schädlich für den Erfolg eines Unternehmens sein. Auch Bewertungen von tatsächlichen Kunden können einen Imageschaden nach sich ziehen.
Lagen etwa unverschuldete Fehler an Produkten oder unternehmensinterne Schwierigkeiten vor, kann dies kurzfristig zu einer verringerten Serviceleistung führen. In diesem Fall sind die Mängel schnell beseitigt – eine schlechte Bewertung auf dieser Grundlage hinterlässt jedoch bleibende Schäden. So ist eine Rufschädigung vorhanden, auch wenn es sich bei der Sachlage um eine Tatsache handelt.
Wie Yelp Bewertungen selektiert und wie der BGH darüber geurteilt hat
Yelp ist ein echter Sonderfall unter den Bewertungsportalen. Denn auf Yelp ist nicht nur ein ganzes Profil nötig, sondern Yelp sortiert die Bewertungen, die Nutzer/innen auf der Plattform abgeben. Dies ist nicht nur unerfreulich für genau die Nutzer/innen, deren Bewertung aussortiert wird, sondern vor allem für Unternehmen. Denn häufig werden eher positive Bewertungen ausselektiert, anstatt negative Rezensionen. Genau dagegen hat die Betreiberin eines Fitnessstudios geklagt. Sie erhob wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf Yelp beim Betreiber Anspruch auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz.
Yelp stuft Bewertungen ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert tagesaktuell als „empfohlen“ oder als „(momentan) nicht empfohlen ein“. Ruft man nun ein Unternehmensprofil auf, wird der Durchschnitt angezeigt, der sich aus den „empfohlenen“ Nutzerbeiträgen ergibt. Der Bewertungsdurchschnitt kann also stark variieren, je nachdem, welche Beiträge aktuell als „empfohlen“ gelten.
Laut Yelp gelten diejenigen Beiträge als „empfohlen“, die am „hilfreichsten“ sind und bezieht sich damit auf die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit oder die bisherige Aktivität der Nutzer/innen.
Hintergrund der Klage gegen das Bewertungsportal Yelp
Die Klägerin betreibt ein Fitnessstudio, das aufgrund einer 3-Sterne-Bewertung einen tagesaktuellen schlechten Bewertungsschnitt aufwies. 24 ältere Beiträge, mit 4-5 Sternen wurden im Bewertungsschnitt nicht berücksichtigt. Ausschließlich die durchschnittlichen bis schlechten Rezensionen wurden zu dem Zeitpunkt als „empfohlen“ gelistet.
Die Klägerin beanstandet, dass die Unterscheidung zwischen empfohlenen und nicht empfohlenen Beiträgen willkürlich sei und keine nachvollziehbaren Kriterien für die Auswahl herangezogen werden würden. Dadurch erwecke die Darstellung ihres Unternehmens auf Yelp einen unzutreffenden Eindruck, wodurch ein verzerrtes Gesamtbild entstehe, das rufschädigend ist.
Wie der Bundesgerichtshof im Falle von Yelp entschieden hat
Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen war nach einer Revision der Klägerin der VI. Zivilsenat verantwortlich, welcher das klageabweisende Urteil des Landgerichts wiederhergestellt hat. Die Ansprüche, die die Klägerin geltend machen wollte, ergäben sich nicht aus § 824 Abs. 1 BGB. Das Bewertungsportal hat demnach nicht – wie in dem Paragraphen vorgesehen – unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, da das Bewertungsportal nicht behauptete, dass es sich bei dem angezeigten Bewertungsdurchschnitt um den Durchschnitt aus allen Bewertungen handele. Die Nutzer und Nutzerinnen könnten laut BGH der Bewertungsdarstellung entnehmen, wie viele Beiträge die Grundlage für den Durchschnitt bildeten und aus den dargelegten Informationen schließen, dass es sich hierbei lediglich um die „empfohlenen“ Beiträge handele.
Weiterhin greift die Bewertungsdarstellung nicht rechtswidrig in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB der Klägerin ein. Die Interessen der Klägerin würden demnach nicht gegen die Berufs- und Meinungsfreiheit überwiegen. Somit ist die Selektion von Bewertungen durch das Bewertungsportal zulässig und rechtens.
Wie Du trotz Selektion Deinen Yelp Bewertungsschnitt verbessern kannst
Obwohl es aussichtslos ist, gegen die Selektion Deiner Bewertungen auf Yelp vorzugehen, kannst Du Deinen Bewertungsschnitt auf Yelp beeinflussen. Du musst die wahllose Selektion Deiner positiven Bewertungen und das Hervorstechen negativer Rezensionen nicht einfach so hinnehmen.
Indem Du Deine negativen Yelp Bewertungen löschen lässt, kannst Du Deinen Bewertungsschnitt positiv beeinflussen. Weniger negative Bewertungen können in den täglichen Durschnitt einbezogen werden, wodurch Dein Unternehmen automatisch besser dargestellt wird.
Wende Dich hierfür an eine Anwaltskanzlei mit Expertise im IT-Recht. Mit juristischer Unterstützung erreichst Du selbst als Laie auf dem Gebiet die Rechtsabteilung von Yelp und kannst Deine negativen Yelp Bewertungen löschen lassen. So musst Du Dich nicht der Selektion von Yelp und dem Urteil durch den BGH beugen, sondern kannst Dich auf einen positiven Bewertungsdurchschnitt sowie der stetig überzeugenden Darstellung verlassen.