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Umgang mit diffamierenden Online-Bewertungen

Verleumdung und die üble Nachrede

Negative Online-Bewertungen, die falsche Aussagen enthalten, sind ein zunehmendes Ärgernis für viele Unternehmen. In einem vorherigen Artikel haben wir bereits detailliert erläutert, wie Du falsche Behauptungen in solchen Bewertungen erkennen und wie Du effektiv gegen sie vorgehen kannst.

Heute tauchen wir tiefer in dieses Thema ein. In diesem Blogartikel möchten wir Dir eine spezielle Form der falschen Tatsachenbehauptung auf Plattformen wie Google, Kununu und Co. vorstellen – nämlich die Verleumdung. Wir werden Dir nicht nur erläutern, was eine Verleumdung überhaupt ist, sondern auch wie sie sich von der üblen Nachrede unterscheidet.

 

Verleumderische Bewertungen und Ihre Merkmale 

Zunächst wollen wir uns der Verleumdung etwas genauer annehmen und einen Blick auf Ihre Tatbestandsmerkmale werfen.

Die Verleumdung gemäß § 187 StGB stellt eine strafbare Handlung dar, bei der jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, um diese Person verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.

Tatsachen bei der Verleumdung gem. § 187 StGB

Um den Tatbestand der Verleumdung zu erfüllen, müssen Tatsachen behauptet oder verbreitet werden. Tatsachen sind konkret wahrnehmbare Geschehnisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind, in der Regel in der Vergangenheit oder Gegenwart liegen und von Werturteilen unterschieden werden müssen. Eine Tatsache kann zum Beispiel sein, dass Du Deine Schulden bei einem Lieferanten am 1.5.23 per Überweisung beglichen hast.

Unwahrheit der Behauptung

Eine Behauptung ist unwahr, wenn sie in wesentlichen Punkten falsch ist. Die Unwahrheit muss für eine Verleumdung gemäß § 187 StGB erwiesen sein, andernfalls gilt die Unschuldsvermutung. Zu beachten ist im Beispiel der Verleumdung, dass die Unwahrheit der Behauptung dem Verfasser bekannt ist, er in unserem Beispiel also weiß, dass Du Deine Schulden überwiesen hast, trotzdem gegensätzliches behauptet.

Eignung zur Rufschädigung

Verleumdung ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Soll heißen, dass allein die Gefahr, dass der Ruf Deiner Person geschädigt werden könnte, ausreicht, um sich strafbar bzw. die Rezension anfechtbar zu machen.

Die Bewertung erfolgt dabei anhand einer allgemeinverständlichen Wertung im Sinne des Rechts, die den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person betrifft. Das Kriterium des Kredits bezieht sich auf das Vertrauen in die Erfüllung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten und umfasst Fragen zur Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit

Lediglich die Eignung zur Gefährdung des Kredits muss hierbei gegeben sein, es muss dabei nicht zwangsläufig zu einem tatsächlichen Vertrauensverlust kommen.

Es reicht z.B. bereits unwahrheitsgemäß zu behaupten, dass Du Deine Schulden nicht beglichen hast. Andere Lieferanten könnten durch diese Bewertung Bedenken im geschäftlichen Umgang mit Dir entwickeln.

 

Üble Nachrede und was sie von der Verleumdung unterscheidet

Üble Nachrede ist ebenso eine strafbare Handlung, die in Bewertungen nicht geduldet wird. Üble Nachrede und Verleumdung mögen zwar unterschiedliche Begriffe sein, jedoch sind sie gleichermaßen rechtlich relevant und als Inhalt von Online-Bewertungen unzulässig. Um die genauen rechtlichen Bedingungen zu verstehen, lohnt ein Blick in § 186 StGB:

„Jede Person, die über eine andere Person eine Tatsache äußert oder verbreitet, welche dazu geeignet ist, das Ansehen der betroffenen Person zu schädigen oder sie in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, wird strafrechtlich verfolgt, sofern diese behauptete Tatsache nicht zweifelsfrei wahr ist. (…)“

Auf den ersten Blick ähnelt der Straftatbestand der üblen Nachrede dem der Verleumdung. Tatsächlich sind die strafrechtlichen Bestimmungen in beiden Fällen ähnlich gestaltet.

Der Unterschied bei übler Nachrede liegt jedoch darin, ob die Person, die die Behauptung aufstellt, wissentlich eine unwahre Tatsache kommuniziert.

Es genügt bei der üblen Nachrede, dass die unwahre Behauptung allein dazu geeignet ist, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen, selbst wenn der Verfasser glaubt, dass seine Aussage stimmt.

 

Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Stellen wir uns vor, jemand schreibt in einer Google Bewertung, dass Du Mitarbeiterinnen aufdringlich belästigst. Diese Person geht davon aus, dass ihre Behauptung zutrifft. Genau in dieser Annahme liegt der Unterschied zur Verleumdung versteckt.

Sollte diese Behauptung nicht den Tatsachen entsprechen, kann es sich hierbei um üble Nachrede handeln, selbst wenn der Verfasser der Bewertung von der Richtigkeit seiner Aussage ausgeht. Damit es sich um eine Verleumdung handelt, müsste die Person dagegen wissen, dass die Äußerung nicht der Wahrheit entspricht.

 

Die Gefahren von verleumderischen Bewertungen

Bewertungen wie die zuvor beschriebenen, können nicht nur finanzielle Auswirkungen auf Dein Unternehmen haben, sondern auch emotionale Belastungen bei Dir und Misstrauen bei Kunden und Partnern hervorrufen.

Jede negative Bewertung hat das Potenzial, Deinem Geschäft zu schaden, da sie potenzielle Kunden abschreckt. Wenn die Bewertung jedoch zusätzlich verleumderische Aussagen enthält, ist Deine Reaktion von besonders großer Bedeutung

Die Schädigung Deines Rufs und damit z.B. des Vertrauens von Geschäftspartnern, kann schwer rückgängig gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, sofort nach Erhalt einer solchen Bewertung rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen und die jeweilige Anfechtbarkeit von einer Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Die Bewertungslöscher, als ein Service der Anwaltskanzlei JURAPORT.SH, übernehmen für Dich die Prüfung und setzen sich umgehend für die Löschung der betroffenen Bewertung ein. Auf diese Weise bleibt Dein Ruf vor größeren Imageschäden durch ungerechtfertigte Bewertungen verschont.

 

Der Schutz Deines Rufs erfordert Wachsamkeit, schnelle Reaktion und oft auch rechtliche Schritte. Denke daran, dass Kunden nicht immer zwischen wahrheitsgemäßen und diffamierenden Bewertungen unterscheiden können. Wenn Du Opfer einer beispielsweise verleumderischen Bewertung wirst, solltest Du proaktiv handeln, um Deinen guten Ruf zu verteidigen und das Vertrauen Deiner Kunden aufrechtzuerhalten.

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Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

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