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Da stimmt was nicht!

Falsche Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen

Online-Bewertungen stellen im Alltag eine äußerst wertvolle Informationsquelle sowohl für Kunden als auch Unternehmen dar. Trotz oder gerade wegen ihrer Bedeutung ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Bewertungen immer fair oder gerechtfertigt sein müssen.

Es ist generell nicht besonders schön, wenn sich auf Google, Kununu und Co. auch negative Bewertungen zum eigenen Unternehmen finden lassen. Besonders ärgerlich wird es aber, wenn diese Bewertungen auch noch mit Unwahrheiten gespickt sind. Solche Rezensionen können nicht nur dem Ruf Deines Unternehmens oder Deiner Person schaden, sondern auch erheblichen Schaden in der Kundenwahrnehmung anrichten und damit letztendlich auch Deinen Umsatz beeinträchtigen.

Es gibt jedoch Wege, sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zu wehren. Durch die Inanspruchnahme einer Anwaltskanzlei, die über Expertise im IT-Recht verfügt, lassen sich unfaire Bewertungen oft zeitnah entfernen. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind dabei ein charakteristisches Merkmal von Bewertungen, die nach sorgfältiger Prüfung erfolgreich angefochten werden können.

Die Tatbestandsmerkmale der falschen Tatsachenbehauptung

Die Rechtslage mag manchmal komplex erscheinen, aber die Tatbestandsmerkmale von falschen Tatsachenbehauptungen sind im Grunde genommen recht einfach zu verstehen.

Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass es für diese einen Beweis gibt, der einem Gericht zugänglich ist. Bei einer falschen Tatsachenbehauptung handelt es sich folglich um eine Äußerung, die nachweislich nicht stimmt. Dabei muss es sich um die bewusste Verbreitung einer unwahren Tatsache handeln, deren Unwahrheit zum Zeitpunkt der Äußerung feststeht. Eine falsche Tatsachenbehauptung kann auch dann vorliegen, wenn die Äußerung absichtlich unvollständig getätigt wird, indem wesentliche Informationen verschwiegen werden.

Ein Beispiel für eine falsche Tatsachenbehauptung könnte zum Beispiel die Bewertung eines Lieferanten sein, der fälschlicherweise behauptet, dass ihm Dein betroffenes Unternehmen noch Geld schuldet. Liegt keine Grundlage für seine finanzielle Forderung vor, handelt es sich dabei um eine beweisbar falsche Tatsachenbehauptung.

Tatsachenbehauptung vs. Meinungsäußerung

Die Entscheidung, ob eine Bewertung gelöscht werden kann, hängt oft von der Unterscheidung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ab. Negative Bewertungen können insbesondere dann entfernt werden, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und umfassen subjektive Werturteile. Sie können beispielsweise Stellungnahmen oder persönliche Bewertungen sein. Die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen in Bewertungen variiert im Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Diffamierung oder der Überschreitung von Sittlichkeitsgrenzen.

Unzulässige Tatsachenbehauptungen in Bewertungen sind hingegen unwahre Aussagen, die das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen. Auch wahre Tatsachenbehauptungen können unzulässig sein, wenn sie die Intimsphäre oder Privatsphäre verletzen. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts überwiegt in der Regel die Meinungsfreiheit.

Um festzustellen, ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung ist, muss geprüft werden, ob sie objektiv überprüfbar ist. Tatsachenbehauptungen basieren auf nachweisbaren Fakten und können durch Dokumente, Zeugen oder Experten bestätigt oder widerlegt werden.

Wehre Dich gegen falsche Tatsachenbehauptungen

Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen müssen nicht geduldet werden. Rechtliche Schritte, begleitet von einer versierten Anwaltskanzlei, können Dir helfen, Deinen Ruf zu schützen. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Dir, wie wir für Dich gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorgehen und diese anfechten. So schützt Du den guten Ruf von Dir und Deinem Geschäft. Online-Bewertungen sind sowohl für Kunden als auch für Unternehmen eine wertvolle Informationsquelle – aber nur wenn diese Informationen auch der Wahrheit entsprechen.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

Übermittle uns Deine Rechtsschutzversicherungsdaten und wir prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt (optional).

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