Als Unternehmen weißt Du sicherlich, wie wichtig Online-Bewertungen für den Ruf und den Erfolg Deines Unternehmens sind. Doch was geschieht, wenn eine Bewertung negativ ausfällt und potenziell Schaden anrichtet? Kannst Du rechtliche Schritte gegen den Verfasser einer schlechten Bewertung unternehmen? In diesem Artikel werden wir uns mit den rechtlichen Aspekten von Online-Bewertungen befassen, um Dir ein besseres Verständnis darüber zu geben, wie Du Dich vor negativen Rezensionen schützen kannst.
Ebenso wie sich viele die Frage stellen, ob das Kaufen von Google Bewertungen legal ist, möchten Unternehmer oft wissen, was bei Online-Bewertungen generell erlaubt ist. So ist eine schlechte Google-Bewertung nicht per se verboten – im Gegenteil: Grundsätzlich genießt jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Recht gilt auch für Online-Bewertungen. Das bedeutet, dass Personen das Recht haben, ihre ehrliche Meinung und Kritik über Deine Produkte oder Dienstleistungen zu äußern, solange diese Meinungsäußerungen auf nachvollziehbaren Tatsachen oder persönlichen Erfahrungen beruhen.
Dennoch musst Du den Bewertungen Deiner Kunden nicht machtlos gegenüberstehen. So sind diffamierende oder falsche Tatsachenbehauptungen sowie unsachliche Schmähkritik unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Demnach müssen behauptete Tatsachen nachgewiesen werden können. Im Falle eines Streits kann vor Gericht überprüft werden, ob die Aussagen wahr sind.
Wenn sich herausstellt, dass falsche Behauptungen gemacht wurden und diese Deinem Unternehmen geschadet haben, kann der Verfasser rechtlich belangt werden. Beleidigungen oder gar Bedrohungen Dir oder Deinem Unternehmen gegenüber können darüber hinaus sogar strafrechtlich geahndet werden.
Als Unternehmen hast Du also durchaus die Möglichkeit, mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für IT-Recht rechtliche Schritte gegen diffamierende oder falsche Behauptungen zu unternehmen, die Deinen Ruf schädigen können.
Der Begriff Rufschädigung hat keine eindeutige rechtliche Definition. Jedoch können Straftatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung oder falsche Verdächtigung mit Rufschädigung in Verbindung stehen.
Eine schlechte Google Bewertung kann also als Rufschädigung betrachtet werden, wenn sie unwahre oder verleumderische Tatsachenbehauptungen enthält, die dazu führen, dass der Ruf eines Unternehmens erheblich geschädigt wird. Beispielsweise kann eine falsche Behauptung über die Qualität Deiner Produkte oder Dienstleistungen dazu führen, dass Kunden abgeschreckt werden und Dein Umsatz sinkt.
Allerdings stellen negative Meinungsäußerungen im Internet nicht automatisch eine Rufschädigung dar, solange diese auf nachprüfbaren Tatsachen oder persönlichen Erfahrungen beruhen.
Ja, denn obwohl die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert ist, kannst Du strafrechtliche Schritte gegen den Verfasser einer schlechten Online-Bewertung einleiten, wenn diese negative Bewertung als üble Nachrede, falsche Verdächtigung oder Verleumdung betrachtet wird.
So werden Online-Bewertungen als strafbar angesehen, wenn ihr Inhalt gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt. Dies kann beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung umfassen, wie sie im Strafgesetzbuch (StGB) definiert sind. Für Straftatbestände dieser Art können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Die genaue Strafe hängt dabei jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Wende Dich hierfür am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht.
Wenn Du mit einer negativen Bewertung konfrontiert bist, die Deinem Unternehmen schadet, gibt es mehrere Schritte, die Du unternehmen kannst. Zunächst solltest Du die Bewertung sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob sie auf nachvollziehbaren Tatsachen oder persönlichen Erfahrungen beruht oder ob sie falsche oder diffamierende Behauptungen enthält.
Wenn die Bewertung tatsächlich unwahr oder diffamierend ist, kannst Du in vielen Fällen die Plattform, auf der die Bewertung veröffentlicht wurde, kontaktieren und um eine Überprüfung bitten oder die Löschung der Bewertung beantragen.
Wir von Die Bewertungslöscher sind Deine Experten, wenn es darum geht, schlechte Bewertungen löschen zu lassen. Wende Dich einfach an uns und wir kümmern uns darum, dass die rufschädigende Bewertung schnellstmöglich entfernt und Dein guter Ruf und das Vertrauen Deiner Kunden wiederhergestellt wird.
Als Unternehmen kannst Du jedoch auch rechtlich gegen diffamierende und rufschädigende Online-Bewertungen vorgehen und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beantragen, um den Schaden, der durch eine diffamierende Bewertung entstanden ist, zu begrenzen.
Wenn Du mit einer Online-Bewertung nicht einverstanden bist und sie weder melden noch entfernen lassen kannst, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, eine Klage gegen den Verfasser der Bewertung einzureichen. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder Deine Persönlichkeitsrechte verletzt – nicht jedoch, wenn es sich lediglich um eine Meinungsäußerung, beispielsweise in Form von konstruktiver Kritik, handelt.
Eine falsche Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Bewertung etwas behauptet, was objektiv falsch ist und Du dies durch Beweise widerlegen kannst. Zum Beispiel, wenn behauptet wird, dass Du eine Dienstleistung nicht erbracht oder ein Produkt nicht versandt hast, obwohl dies nachweislich der Fall ist.
Eine Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte ist dann gegeben, wenn die Bewertung Deine Ehre oder Deinen Ruf unzulässig beeinträchtigt, beispielsweise wenn die Aussagen diffamierend oder beleidigend sind.
Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Klage gegen eine Online-Bewertung nur dann Sinn ergibt, wenn es einen rechtlichen Grund zur Löschung der Rezension gibt. Zudem kann es auch hilfreich sein, den Verfasser der Bewertung zu kennen. So kannst Du den Verfasser von kununu Bewertung ermitteln.
Blind eine Klage einzureichen, ist wenig sinnvoll, da der Erfolg nicht garantiert ist. Darüber hinaus sollte der Rechtsanwalt, dem Du die Angelegenheit anvertraust, Erfahrung im IT-Recht und im Umgang mit negativen Bewertungen im Internet haben. Dieser kann die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsstreits beurteilen und Dir entsprechend rechtlichen Rat erteilen.
Die Kosten für eine Klage auf Unterlassung können je nach Umfang des Rechtsstreits, den Anwaltskosten und den Gerichtskosten erheblich variieren. So richtet sich die Höhe der Anwaltskosten nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und wird gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Um das Prozesskostenrisiko zu bestimmen, kannst Du einen Prozesskostenrechner verwenden. In der Regel beträgt der Streitwert pro Bewertung 10.000,00 Euro.
In einigen Fällen kann auch Deine Rechtsschutzversicherung für die Prozess- und Anwaltskosten aufkommen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Deine Versicherung die Kosten für eine Unterlassungsklage abdeckt. Am besten lässt Du Dich von einem Rechtsanwalt für IT-Recht ausführlich beraten, um eine Ersteinschätzung für Deinen Einzelfall zu erhalten – sowohl bezüglich der Erfolgschancen als auch hinsichtlich der Kosten.
Wenn Du eine Klage wegen Verleumdung in Form einer Unterlassungsklage einreichst, wird der Fall vor Gericht verhandelt. In diesem Gerichtsverfahren wird geprüft, ob das abgemahnte Verhalten Deine Rechte als Kläger verletzt, die Unterlassungsklage begründet ist und Deine Forderungen gerechtfertigt sind.
Bevor Du jedoch eine solche Unterlassungsklage anstrebst, solltest Du wissen, dass Gerichtsverfahren oft sehr zeitaufwändig und belastend sein können. Zudem sind Unterlassungsklagen sehr komplex und bedürfen daher einer genauen Prüfung der Erfolgsaussichten. Daher ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und die bestmögliche Vorgehensweise gegen die ungerechtfertigte, rufschädigende Online-Bewertung zu erörtern.
Wenn es darum geht, was in eine Google Bewertung hinein darf und was nicht, so hat Google selbst strenge Richtlinien diesbezüglich. Diese Richtlinien geben an, was Google als akzeptabel und inakzeptabel betrachtet.
Zu den Dingen, die in Google-Bewertungen nicht erlaubt sind, gehören unter anderem:
Du hast eine schlechte Google Bewertung und möchtest diese entfernen lassen? Dann bist Du bei Die Bewertungslöscher genau richtig. Wir sind Experten auf dem Gebiet und können Dir dabei helfen, unrechtmäßige und rufschädigende Bewertungen auf Bewertungsportalen entfernen zu lassen.
Die Kosten für das Löschen von Google Bewertungen können je nach den Umständen und der Komplexität des Falles variieren. Wir bieten Dir die Löschung Deiner Google Bewertung bereits ab 99 Euro* pro Bewertung an. Zudem erhältst Du bei uns eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, bei der wir Deinen Fall prüfen. Anschließend kannst Du zwischen folgenden Paketen wählen:
Selbstverständlich können wir von Die Bewertungslöscher Dir bei Bedarf ein individuelles Angebot erstellen, das auf Deine spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist. Unsere Experten stehen bereit, um Deine Situation zu bewerten und Dir die bestmögliche Lösung anzubieten.
*je Bewertung zzgl. 19% USt
**Nur, wenn Deine Rechtsschutzversicherung Deckungsschutzzusage erteilt. Es können eine Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen.
Nein, eine 1-Stern-Bewertung allein ist nicht strafbar, solange sie auf ehrlichen Erfahrungen oder Meinungen basiert und nicht gegen Gesetze oder Richtlinien verstößt. Strafbar wird diese erst, wenn sie Beleidigungen, Verleumdungen oder andere strafbare Inhalte enthält.
Bei einer Google Bewertung wird in der Regel der Name angezeigt, den der Nutzer bei seinem Google-Konto hinterlegt hat. Dies kann entweder der echte Name der Person sein oder aber auch ein Pseudonym.
Ja, Käufer haben oft die Möglichkeit, ihre Bewertung zu bearbeiten oder zurückzuziehen, besonders wenn das Problem behoben wurde oder ihre Meinung sich geändert hat. Allerdings kann dies je nach Plattform und den Richtlinien variieren.
Egal, ob es darum geht, unangemessene Bewertungen zu entfernen, rechtliche Schritte einzuleiten oder präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Deinen Ruf zu schützen – wir von Die Bewertungslöscher sind hier, um Dir zu helfen.
Zögere nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Erstberatung zu vereinbaren. Wir stehen Dir bei jedem Schritt zur Seite, um sicherzustellen, dass Deine Online-Reputation geschützt ist und Dein Unternehmen erfolgreich bleibt.
Wir löschen Deine negativen Bewertungen auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yably, Yelp sowie 11880 und schützen so Deinen Ruf vor einem kalkuliertem Imageschaden und schlechten Rezensionen.
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Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!
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