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Drohung wegen schlechter Bewertung – was können Unternehmen tun?

https://www.istockphoto.com/de/foto/negatives-feedback-und-kundenunzufriedenheitskonzept-gm1618103025-531460577

Stehst Du als Unternehmer auch manchmal vor der Herausforderung, dass Kunden mit negativen Bewertungen drohen, um Vorteile – beispielsweise finanzieller Art – zu erpressen? Eine solche Situation ist mehr als nur ärgerlich und kann schnell in eine rechtliche Grauzone führen.

Auch in Deutschland nehmen solche Fälle, bei denen unzufriedene Kunden, Patienten oder Gäste ihren Unmut durch Drohungen mit schlechten Rezensionen auf Plattformen wie Google Luft machen, immer mehr zu. Das Ziel? Meist versuchen sie auf diese Weise, einen Teil des bezahlten Geldes zurückzuerlangen.

Doch was Unternehmen wissen sollten: Eine solche Bewertungsdrohung kann für den Erpresser schnell zum Bumerang werden. Sobald finanzielle Forderungen mit der Drohung einer schlechten Bewertung verknüpft werden, kann dies als versuchte Erpressung gewertet werden und eine Strafanzeige rechtfertigen.

Unser erster Tipp lautet deshalb: Lasse Dich von solchen Taktiken nicht einschüchtern. Das deutsche Recht schützt Dich und Dein Unternehmen. Erfahrene Experten, wie Fachanwälte für Strafrecht, können Dir helfen, die Situation zu bewerten und angemessen zu reagieren. Also, ruhig Blut – denn Recht und Gesetz stehen auf Deiner Seite.

Mit einer schlechten Beurteilung drohen – ist das erlaubt?

Rezensionen auf Plattformen wie Google sind mächtige Werkzeuge für Unternehmen, aber auch für Kunden, die anderen Nutzern mit ihrer Einschätzung weiterhelfen möchten. Grundsätzlich darf jeder seine Meinung äußern – ob über eine schlechte Erfahrung im Restaurant oder eine unzufriedenstellende Dienstleistung. Solange die Aussagen auf wahren Tatsachen oder zulässigen Meinungen basieren, ist dies vollkommen in Ordnung.

Jedoch gibt es klare Grenzen: Eine Drohung mit schlechten Bewertungen, besonders wenn sie mit Forderungen nach Preisnachlässen oder anderen finanziellen Vorteilen verbunden ist, kann möglicherweise die Linie zur Nötigung oder sogar versuchter Erpressung überschreiten. Sollte ein Kunde beispielsweise eine negative Bewertung veröffentlichen und dann die Löschung gegen einen Preisnachlass anbieten, bewegt er sich auf dünnem Eis.

Es ist wichtig, dass Du Dich in solchen Fällen nicht unter Druck setzen lässt. Meinungsfreiheit schützt zwar auch kritische oder kaum nachvollziehbare Meinungen – doch bei einer verknüpften Drohung stehen Dir ggf. weitere rechtliche Mittel zur Verfügung. Berate Dich in mit einem Rechtsanwalt, um Deine Rechte zu wahren und die Online-Reputation Deines Unternehmens zu schützen.

Drohungen und Erpressungen sind gesetzlich strafbar

Wenn mit einer negativen Bewertung gedroht wird, um ein Unternehmen zu einer Zahlung zu bewegen, kann das als Erpressung angesehen werden und nach § 253 des Strafgesetzbuches strafbar sein. Doch auch wenn keine direkte Geldforderung im Spiel ist, kann die Situation immer noch als Nötigung unter § 240 eingestuft werden. Drohungen mit schlechten Bewertungen als Mittel zum Erreichen finanzieller Vorteile sind also nicht nur unethisch, sondern auch gesetzlich verboten.

Wann verstoßen Bewertungen gegen das Gesetz?

Auch Bewertungen im Internet, die auf keiner echten Erfahrung beruhen oder sogar falsche Tatsachen über Dein Unternehmen enthalten, verstoßen unter Umständen gegen das Gesetz und rechtfertigen eine Entfernung dieser – strafbar sind sie allerdings nicht. Solche Schmähkritiken fallen nicht unter die Meinungsfreiheit und können als üble Nachrede oder Verleumdung verfolgt werden. Auch in solchen Fällen ist es sinnvoll, rechtlichen Beistand zu suchen, um Deinen Ruf zu schützen und rechtlich korrekt zu handeln. Hierfür wendest Du Dich am besten an einen Fachanwalt für IT-Recht.

Erpressung auf Google gegen das eigene Unternehmen – Was kannst Du tun?

Klar ist: Niemand freut sich über eine negative Google-Bewertung. Was kannst Du also tun, wenn Du mit einer solchen Bewertungserpressung konfrontiert wirst? Keine Sorge, Du bist in einer solchen Situation alles andere als machtlos. Im Folgenden erfährst Du hilfreiche Tipps, die Dir jetzt weiterhelfen.

Übrigens: Hier erfährst Du, warum Google Bewertungen verschwinden können.

Mit Diplomatie und Feingefühl vorgehen

https://www.istockphoto.com/de/foto/frustrierter-gesch%C3%A4ftsmann-telefoniert-an-seinem-schreibtisch-gm1448474635-485980678

Wenn Du als Unternehmer mit negativen Bewertungen konfrontiert wirst, ist der erste Impuls häufig, sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Das macht in vielen Fällen auch Sinn – doch in manchen Fällen lohnt es sich, zunächst einmal Diplomatie und Feingefühl auszuspielen. Nicht jeder unzufriedene Kunde sucht den Konflikt – manchmal reicht ein klärendes Gespräch oder ein freundlicher Hinweis auf die rechtlichen Grenzen, um die Wogen zu glätten.

Sollte jemand jedoch mit einer negativen Bewertung drohen, um Dich zu einer Handlung zu zwingen, ist das eine andere Geschichte. Zwar möchtest Du wahrscheinlich keinen ehemaligen Kunden oder Patienten anzeigen – bleibt die Drohung aber bestehen, hast Du jedes Recht, Dich zu wehren.

Eine Strafanzeige oder eine Abmahnung durch einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt kann dann der richtige Weg sein – vor allem, um Dein Unternehmen präventiv zu schützen. Lasse Dich dazu aber in jedem Fall erst einmal gründlich von einem Anwalt beraten.

Strafanzeige schalten und Google kontaktieren

Ganz wichtig: Vermeide es, mit eigenen Drohungen zu reagieren. Das kann schnell zu einer Abwärtsspirale aus negativer Reputation und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Handle stattdessen überlegt und setze auf rechtlichen Beistand: Auch wenn Plattformen wie Google Dir nicht immer direkt weiterhelfen – die meisten Bewertungen können angegriffen und potenziell gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig sind. Sollte der Kritiker seine Drohung also wahr machen, stehen die Chancen gut, dass Du die Google Bewertung von der Plattform entfernen lassen kannst.

Dazu muss bei Google ein Löschungsantrag für die rechtswidrige Bewertung gestellt werden. Google benötigt dazu detaillierte Informationen über die Umstände der Bewertung, um angemessen reagieren zu können. Nutze hierfür das bereitgestellte Formular und dokumentiere alle relevanten Beweise sorgfältig, einschließlich Screenshots, Datum und URL. Hast Du einen Profi mit der Löschung der Bewertung beauftragt, kümmert sich dieser in der Regel um alle anstehenden Schritte.

Tipp: Denke daran, die Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Tat zu beachten. Selbst wenn Du die Identität des Täters noch nicht kennst, ist eine frühzeitige Anzeige später in einem möglichen Verfahren von Nutzen.

Google reagiert nicht – und nun?

Trotz der Aufforderung reagiert Google nicht auf den Löschungsantrag – was kannst Du jetzt tun? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Google rechtlich dazu verpflichtet ist, bei einem klaren Hinweis auf eine Rechtsverletzung unverzüglich zu handeln. Sollte Google trotzdem zögern, kannst Du weitergehende rechtliche Schritte einleiten.

Hier kommt der rechtliche Begriff der „Störerhaftung“ ins Spiel. Wenn Google Deine Bitte um Löschung einer offensichtlich rechtswidrigen Bewertung ignoriert, kann das Unternehmen selbst zur Verantwortung gezogen werden. In einem solchen Fall ist es möglich, gegen Google direkt vorzugehen – notfalls auch durch das Erwirken einer einstweiligen Verfügung vor den deutschen Gerichten.

Wichtig dabei ist, dass Deine Aufforderung zur Löschung wohlüberlegt und korrekt formuliert ist. Du musst Google in die Lage versetzen, die Rechtswidrigkeit der Bewertung nachzuvollziehen. Eine klar dargelegte Beschwerde, die Google keine andere Wahl lässt, als die Bewertung zu überprüfen, stärkt Deinen Fall erheblich. Auch hier solltest Du unbedingt auf eine Beratung mit einem auf IT-Recht spezialisierten Experten setzen, um Deine Rechte zu schützen und die Löschung der Bewertung sicher zu erreichen.

https://www.istockphoto.com/de/foto/fokus-auf-hammer-gruppe-von-akten-auf-richtertisch-mit-staub-bedeckt-konzept-der-gm1330033671-413580412

Fazit

Wir halten fest: Als Unternehmen bist Du bei Drohungen durch schlechte Online-Bewertungen nicht machtlos. Einen Rechtsanwalt solltest Du nicht nur bei Androhung einer schlechten Bewertung, sondern auch bei bereits bestehenden Google Rezensionen kontaktieren, die den Ruf Deines Unternehmens potenziell schädigen können. Ein Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht hilft Dir in einer solchen Situation weiter: Die Bewertungslöscher besitzen die entsprechende Expertise und Erfahrung und sind damit gut ausgerüstet, um gegen unrechtmäßige negative Google-Bewertungen vorzugehen.

Unser Team ist erfahren im Umgang mit den Herausforderungen, die Online-Bewertungen mit sich bringen können. Wir bieten professionelle Hilfe beim Erstellen von Löschungsanträgen und können, falls erforderlich, auch rechtliche Schritte gegen Plattformbetreiber wie Google einleiten. Durch die Kombination aus juristischer Expertise und praktischer Erfahrung unterstützen wir Dich dabei, Deine Online-Reputation zu schützen.

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Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

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