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Jameda Bewertungen löschen lassen – So geht’s!

Regelmäßig sind wir in unserem Alltag auf einen Arztbesuch angewiesen. Viele haben einen eigenen Hausarzt, dem sie seit Jahren ihren Körper anvertrauen. Aber wie sieht es aus, wenn Beschwerden auftreten, die ein:e Spezialist:in unter die Lupe nehmen muss? Ob Orthopädie, Therapie oder Frauenarzt – Solche Termine vereinbaren wir lieber, wenn uns der Arzt empfohlen und für gut befunden wurde. Aber wie erfährt man, ob eine Praxis die richtige für einen ist?

Jameda ist das größte Bewertungsportal für Ärzt:innen, Kliniken und Therapeut:innen in Deutschland. Nach eigenen Angaben nutzen jeden Monat mehr als fünf Millionen Patient:innen die Plattform, um sich über unterschiedliche Bewertungskriterien zu informieren. Für Praxen, Ärzt:innen und Therapeut:innen kann Jameda die Möglichkeit bieten, mit positiven Bewertungen neue Patient:innen zu ergattern. Negative Bewertungen können den Ruf schädigen, was vor allen Dingen in medizinischen Feldern prekär sein kann. Wer möchte schon von einem vermeintlich schlechten Arzt behandelt werden?

Wie genau sieht die Rechtslage aus, wenn eine oder mehrere Bewertungen nicht objektiv, sondern rufschädigend sind? Und wie kannst du mit Hilfe von Anwälten dagegen vorgehen und diese Bewertungen löschen lassen? Wir erklären dir alles notwendige, um gegen negative Bewertungen auf Jameda vorzugehen.

Bewertungen auf Jameda – Was ist erlaubt?

Jameda selbst wirbt für das Ärztebewertungsportal damit, dass jede einzelne Bewertung “auf Basis rechtlicher Vorgaben” geprüft wird, keine Bewertungen gekauft werden können und Selbstbewertungen von Ärzten oder Agenturen nicht veröffentlicht werden.

Bewertungskriterien

Bei Jameda ist grundsätzlich jeder Arzt gelistet. Jede Person ist berechtigt, auf Jameda eine Bewertung zu hinterlassen. Es muss zunächst eine Registrierung via E-Mail-Adresse geschehen und erfolgt danach anonym. Mit Schulnoten (1-6), einem kommentierenden Text oder optionalen Kriterien kann dann aufgrund von Wertvorstellungen eine Rezension verfasst werden. Danach erfolgt eine Überprüfung von Jameda. Wenn die Bewertungen unauffällig aussieht, werden diese innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht.

Trotz dieser Überprüfung kann es dazu kommen, dass Bewertungen den Richtlinien von Jameda widersprechen oder rechtswidrig sind. In diesem Fall ist die Löschung einer Bewertung möglich.

Mögliche Gründe

  • Die Bewertung enthält eine Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Es handelt sich um üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Es liegt eine Verleumdung vor (§ 187 BGB)
  • Der Patient/Die Patientin ist dir nicht bekannt
  • es gab eine falsche Arztzuweisung: Der bewertete Arzt ist war nicht der behandelnde Arzt
  • Der Arztbesuch ist mehr als 4 Jahre her
  • Sie haben mehrere Bewertungen vom selben Patienten
  • Namensnennung von Mitarbeiter:innen
  • Die Bewertung kritisiert Behandlungskosten
  • Die Äußerung enthält Schmähkritik
  • Die Bewertung eines unbeteiligten Dritten soll Ihrem Ruf schaden
  • Der Bewertende erhebt schwere Vorwürfe wie Behandlungsfehler

Negative Bewertungen löschen lassen

Es gibt also verschiedene Szenarien, in denen es ratsam ist, eine negative Bewertung löschen zu lassen. Man darf als Praxis nicht unterschätzen, wie eine negative Bewertung dem eigenen Ruf schaden kann. Selbstverständlich ist es notwendig, dass mit validen negativen Bewertungen konstruktiv umgegangen wird. Nicht jede Bewertung, die kritisiert, darf und sollte gelöscht werden. Nutze die Kritik, um den Besuch in deiner Praxis noch angenehmer zu gestalten und für zufriedene Patient:innen zu sorgen.

Wann kann ich eine Jameda Bewertung löschen lassen?

Jameda versucht selbst zu vermeiden, dass Bewertungen von Ärzt:innen gelöscht werden. In den FAQs für Ärzte steht unter der Frage, ob Bewertungen gelöscht werden könne, der Satz “Arztbewertungen auf jameda können nicht gelöscht werden”. Hinter diesem Satz wird auf eine weite Seite verwiesen, auf der genauer über die rechtliche Lage informiert wird und da wird klar: Es ist möglich. Auf Jameda selbst gibt es die Möglichkeit, die einzelnen Bewertungen auf verschiedene Faktoren prüfen zu lassen. Ähnlich wie auf anderen Bewertungsplattformen, bietet Jameda ein Widget “Problem melden”, mit dem Ärzt:innen einzelne Bewertungen melden können.

Jameda Bewertungen löschen – Nur mit rechtlicher Hilfe!

Bewertungen auf Jameda löschen lassen ist aus verschiedenen Gründen ein heikles Thema. Es ist zwar möglich, dass du als Unternehmen auf Bewertungsplattformen Formulare ausfüllen kannst, die die Plattform selbst dazu auffordern, Bewertungen zu löschen. Es ist aber ratsam, sich in jedem Fall die Unterstützung einer Kanzlei an die Seite zu holen. Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens ist, dass der Antrag auf Löschung direkt vollständig und mit Hinweis auf die Rechtslage aufgeführt wird. Dies bedingt eine schnelle, unverzügliche Löschung der negativen Bewertung. Zudem hat der Anwalt oder die Kanzlei die nötige Expertise, um direkt mit der Rechtsabteilung der Bewertungsportale Kontakt aufzunehmen. Dein Anliegen gelangt so direkt an die zuständigen Ansprechpartner und wird umgehend bearbeitet.

Kritik an Premium Profilen

Einige Plattformen, darunter auch Jameda, stehen in der Kritik, weil sie neben ihrer Funktion als Bewertungsplattform auch Werbung für Praxen und Ärzte machen können. Sie sind also Werbeplattform zugleich. Ärzte können sich entweder für ein kostenfreies Basisprofil oder für die sogenannten Premium-Profilen entscheiden, die etwas kosten. Im Premium-Profil werden die Praxen oder die Ärzt:innen mit Foto, beruflichen Schwerpunkten und Link zur Internetseite versehen. Außerdem können sie Anzeigen schalten.

Basisprofile vs. Premiumprofile auf Jameda – Die Rechtslage

In einem Urteil vom 23.09.2014 (BGH, Urteil v. 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13) hatte der Bundesgerichtshof bereits über die Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten entschieden. Damals klagte ein Arzt, dass nicht nur Bewertungen entfernt werden sollten, sondern er forderte die vollständige Löschung seines Profils. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen.

Anders sah es dann vier Jahre später aus. 2018 urteilte das OLG Frankfurt am Main erneut über das Ärztebewertungsportal Jameda. Hier wehrte sich ein Ärztepaar dagegen, dass Kolleg:innen mit einem Premium-Paket von Jameda bevorzugt behandelt wurden, was gegen die Neutralität einer Bewertungsplattform spräche. Sie verlangten deshalb nicht nur die Löschung ihres Profils und ihrer Daten, sondern forderten, niemals wieder auf einer Bewertungsplattform gelistet zu werden. Das Ärztepaar bekam in einem der Anträge Recht: Die Löschung ihrer Daten.

Im Oktober 2021 fiel schließlich das Urteil, ob das Ärztepaar in Zukunft davon befreit wäre, auf Jameda gelistet zu werden. Die Grundlage dieser Klage war die Prüfung, ob die Ärzte mit einem kostenfreien Basisprofil gegenüber Premiumkunden auf Jameda benachteiligt seien.

Laut dem Verbraucherschutz ist nämlich die Annahme, dass sich die Portale nicht von den Werbeeinnahmen beeinflussen lassen, unwahrscheinlich. Auch Ärzte äußern den Verdacht, dass Plattformbetreiber bei zahlenden Ärzten negative Kritik häufiger blockierten.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 13.10.2021, Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) die Revision des Ärztepaars zurückgewiesen. Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass das Paar auch in Zukunft dulden müsse, dass sie auf Bewertungsplattformen gelistet werden. Das Gericht betonte, dass Jameda zwar die zahlenden Ärzt:innen nicht bevorzugen dürfe, es hier aber immer um den Einzelfall ginge. Eine allgemeine Benachteiligung von Basiskunden läge nicht vor.

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Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

Übermittle uns Deine Rechtsschutzversicherungsdaten und wir prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt (optional).

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