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Google My Business Bewertungen löschen lassen – So geht’s

Google My Business stellt mittlerweile das gräßte und wichtigste Bewertungsportal der Welt dar. Neben Trustpilot, Jameda, Kununu oder Yelp sind die Bewertungen auf Google entscheidend für das Image eines Unternehmens und können sowohl erfolgsfördernd als auch rufschädigend sein. Internetnutzer:innen lassen sich von Bewertungen und Rezensionen in den unterschiedlichsten Entscheidungen beeinflussen.

Wie wichtig es ist, dir ein Google My Business Profil zu erstellen, haben wir bereits in einem anderen Artikel erklärt. Wie du jedoch damit umgehen kannst, wenn du negative Bewertungen auf diesem Profil erhältst und wie du Bewertungen sogar löschen lassen kannst, erfährst du im Folgenden.

Wenn du noch weitere Fragen hast, vereinbare gerne einen unverbindlichen Termin mit uns und wir besprechen dein Anliegen.

Unterschied zwischen Google Rezensionen und Google Bewertungen

Wenn man an eine Google Bewertung denkt, dann denkt man wahrscheinlich direkt an die gelben Sterne. Dieses Bewertungssystem ist simpel und ist jedem bekannt. Hier steht ein Stern für sehr schlecht und fünf Sterne für sehr gut. Bei Google ist es neben der Sternebewertung zusätzlich möglich, einen Text zu verfassen, in dem Kund:innen ihre Erfahrung mit dem Produkt oder der Dienstleistung kundtun können.

Die Abgabe mit Sternen wird bei Google als “Bewertung” und Texte als “Rezensionen” bezeichnet.

Wann ist das Löschen von negativen Google Bewertungen möglich?

Du stellst dir jetzt womöglich die Frage, wann eine Google Bewertung gelöscht werden kann. Der Konflikt liegt hier in den meisten Fällen in der Einordnung, ob die Bewertung der Meinungsfreiheit unterliegt. Eine Löschung ist möglich bei Bewertungen, die von der Meinungsfreiheit ausgenommen sind, Wenn du dir über die rechtliche Lage unsicher bist, vereinbare gerne einen Beratungstermin mit uns.

Auch Google selbst hat Richtlinien erarbeitet, bei deren Verstoß eine Löschung von Bewertungen und Rezensionen möglich ist.

Google Richtlinien für Bewertungen

Google hat eigene Richtlinien für Bewertungen, an die sich alle Nutzer:innen halten müssen. Verstöße gegen diese Richtlinien haben mindestens eine Löschung der Bewertung als Konsequenz. Dabei unterteilt Google die Richtlinien in unterschiedliche Kernbereiche.

Respektvolle Kommunikation

Belästigung

Unter dem Punkt “Belästigung” listet Google belästigende Inhalte auf. Dazu zählen Inhalte, in denen “bestimmten Einzelpersonen oder Personengruppen Schaden in einer Weise angedroht wird, auf den ein vernünftiger Mensch mit Angst um seine psychische oder physische Sicherheit oder sein Wohlbefinden reagiert”, Doxing und Inhalte, die zu einer unerwünschten Sexualisierung oder Objektivierung einer Person führen, einschließlich Behauptungen über sexuelle Aktivitäten, über die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person.

Hassrede

Google spricht sich zudem ausdrücklich gegen direkte Aufrufe zu Gewalt gegen geschützte Einzelpersonen oder Gruppen aus. Zusätzlich untersagt sind Inhalte, die entmenschlichend oder herabsetzend sind oder Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund eines geschützten Merkmals diskriminieren.

Anstößige Inhalte

Zu anstößigen Inhalten zählen Inhalte, die andere Google-Nutzer:innen angreifen sollen. Zum Beispiel Inhalte, die eindeutig und absichtlich provokativ sind oder Behauptungen, die nicht belegt werden, bezüglichen unethischen Verhaltens oder krimineller Aktivitäten der anderen Nutzer:innen.

Personenbezogene Daten

Das Veröffentlichen von Daten, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, ist untersagt. Dazu zählen Informationen, wie Kreditkartennummern, medizinische Daten oder von Behörden ausgestellte Ausweisdokumente.

Irreführende Inhalte

Gefälschte Interaktionen

Zu gefälschten Interaktionen zählen zum Beispiel gekaufte Bewertungen. Google untersagt Bewertungen, die auf keinen tatsächlichen Erfahrungen beruhen und mit Geld oder Geschenken vergütet wurden. Dazu zählen auch Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen. Des Weiteren untersagt Google Bewertungen, die nur veröffentlicht wurden, um den Ruf eines Unternehmens oder Produktes zu schädigen und mehrere Bewertungen eines einzelnen Kontos.

Identitätsdiebstahl

Es ist bei Google nicht erlaubt, sich als eine bestimmte Person, Gruppe oder Organisation auszugeben. Dazu zählen auch angegebene Quellen, die fälschlicherweise behaupten, bestätigt und belegt worden zu sein.

Fehlinformationen

Unwahre, unzutreffende oder irreführende Informationen dürfen auf Google nicht veröffentlicht werden. Es ist Nutzer:innen nicht erlaubt, Fehlinformationen zu kommentieren.

Falschdarstellung

Ähnlich wie die Fehlinformationen sind auch Falschdarstellungen nicht zulässig. Dazu zählen falsche oder irreführende Angaben zur Beschreibung oder zur Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung, aber auch die Verzerrung und die Auslassung von Informationen.

Außerdem ist untersagt, Inhalte, die auf einem Interessenkonflikt basieren, zu veröffentlichen. Dasselbe gilt für Inhalte, in denen Tricks angewendet werden, damit Nutzer vertrauliche Informationen preisgeben oder unerwünschte oder schädliche Software herunterladen, oder die Nutzer Phishing aussetzen oder zu Clickbaiting animieren.

Nicht jugendfreie Inhalte

Obszönitäten und vulgäre Sprache

Des Weiteren untersagt sind Inhalte, die vulgäre Sprache oder Obszönitäten enthalten, mit denen andere Nutzer beleidigt werden sollen oder Kritik verstärkt werden soll.

Sexuell explizite Inhalte

Mit sexuell expliziten Inhalten sind solche gemeint, die pornografische Inhalte oder Darstellungen von sexuellen Handlungen, Genitalien oder Fetischen enthalten, die der sexuellen Befriedigung dienen.

Nicht jugendfreie Inhalte

Die Jugend soll damit geschützt werden, dass auch nicht explizite pornografische Inhalte oder Inhalte, die der sexuellen Befriedigung dienen, verboten sind.

Gewaltdarstellungen

Google gestattet keine gewalttätigen oder blutrünstigen Inhalte im Zusammenhang mit Menschen oder Tieren.

Eingeschränkt zulässige, gefährliche und illegale Inhalte

Eingeschränkt zulässige Inhalte

Hochgeladene Inhalte dürfen keine Handlungsaufforderungen oder Angebote für Produkte oder Dienstleistungen enthalten, die örtlich geltenden gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Dazu gehören unter anderem Alkohol, Glücksspiel, Tabak, Waffen, Gesundheits- und Medizinprodukte, regulierte Arzneimittel, Dienstleistungen für Erwachsene und Finanzdienstleistungen.

Gefährliche Inhalte

Google verbietet Inhalte, die starke Beeinträchtigungen für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum, Tiere oder Umwelt zur Folge haben oder begünstigen oder solche, in denen für gefährliche Aktivitäten geworben wird. Inhalte, die Minderjährige zu gefährlichen Aktivitäten oder zur Verwendung gefährlicher Gegenstände ermutigen oder Verbraucher:innen den Missbrauch gefährlicher Gegenstände erleichtern. Dazu zählen auch Anleitungen zur Herstellung oder Vorbereitung gefährlicher Gegenstände.

Illegale Inhalte

Ganz einfach: Google akzeptiert keine Inhalte, die illegal sind oder in denen illegale Aktivitäten dargestellt werden. Dazu können Bilder oder andere Inhalte, die gegen die gesetzlichen Rechte anderer verstoßen, zählen, wie zum Beispiel illegale Produkte und Dienstleistungen, Darstellung von Vergewaltigung oder das Werben für illegale Substanzen.

Schutz von Kindern

Es dürfen auf Google keine Inhalte erstellt, veröffentlicht oder geteilt werden, in denen Kinder ausgebeutet oder missbraucht werden.

Terroristische Inhalte

Verboten sind außerdem Inhalte, die zu Gewalt anstiften, für terroristische Handlungen werben oder Terroranschläge glorifizieren. Dazu zählen auch Inhalte, die von oder im Auftrag von terroristischen Vereinigungen produziert wurden.

Informationsqualität

Nicht themenbezogene Inhalte

Untersagt sind Inhalte, in denen allgemeine, politische oder soziale Kommentare oder persönliche Belange geäußert werden, sind unzulässig. So sind beispielsweise Aussagen über Covid-19 und die damit zusammenhängenden Maßnahmen nicht gestattet.

Werbung und Anwerbung

Inhalte zu Werbezwecken oder zur Einwerbung von Inhalten sind verboten.

Unsinnige und sich wiederholende Inhalte

Verboten sind außerdem mehrmals veröffentlichte identische Inhalte oder Inhalte für denselben Ort über mehrere Konten. Außerdem ist es untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, die keinen Sinn (in irgendeiner Sprache) ergeben, z. B. wahllose Zeichenfolgen.

Google My Business Bewertungen löschen lassen

Möglichkeiten

Bewertung bei Google MyBusiness melden

Auf Google My Business ist es möglich, rechtsverletzende Bewertungen selbst zu melden. Google ist dann aufgefordert, die gemeldeten Bewertungen zu prüfen und ggf. zu entfernen

Das kann jedoch lange dauern und es besteht keine Garantie, dass die Bewertungen gelöscht werden.

Bewertung bei Google Maps beanstanden

Ähnlich wie bei Google My Business ist es auch auf Google Maps möglich, eine Bewertung zu melden. Eine zweite Möglichkeit, schnell und einfach gegen eine rechtsverletzende Google-Bewertung vorzugehen, ist diese bei Google Maps zu melden. Auch hier kann die Reaktionszeit von Google sich in die Länge ziehen.

Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung

Um sich abzusichern, dass Bewertungen, die gelöscht werden sollen, die nötige Aufmerksamkeit bekommen, raten wir dir, die Unterstützung eines Anwaltes oder einer Kanzlei mit Fokus auf IT-Recht in Anspruch zu nehmen. Eine Löschung einer Bewertung erfolgt in vielen Fällen erst nach anwaltlichem Druck.

Durch die rechtliche Expertise hat dein Unternehmen eine höhere Erfolgschance, wenn du dir rechtliche Unterstützung holst. Vereinbare gerne einen unverbindlichen Termin mit uns und lass dich beraten, welche Schritte für dich und dein Unternehmen die passenden sind.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

Übermittle uns Deine Rechtsschutzversicherungsdaten und wir prüfen, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt (optional).

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