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Neues Gesetz: Informationspflicht über Echtheit von Bewertungen

Bewertungsportale sind für die meisten Verbraucher:innen aus ihrem Entscheidungsprozess nicht mehr wegzudenken. Ob auf jameda nach einer passenden Praxis gesucht oder auf Yelp eine Restaurantbewertung durchgelesen wird – viele Entscheidungen, ob ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen passend ist, hängen von positiven oder negativen Bewertungen verschiedener Portale ab.

Diese Entscheidungen beeinflussen maßgeblich den Wettbewerb unter Unternehmen und demzufolge deren Erfolg oder Misserfolg. Negative Bewertungen können für Unternehmen ein enormes Geschäftsrisiko darstellen, wohingegen positive Bewertungen ein erfolgreiches Marketing Tool sein können.

Es ist jedoch nicht immer einfach nachzuvollziehen, wie valide einzelne Bewertungen auf Bewertungsportalen oder Websiten sind oder ob Bewertungen vielleicht sogar fake sind. Die Rezension soll eigentlich einen Erfahrungswert darstellen – dass also das Produkt, die Dienstleistung oder das Unternehmen getestet und für gut oder schlecht befunden wurde. Für Verbraucher:innen ist dagegen selten klar, wie man gefälschte Bewertungen erkennen kann. Die wenigsten Nutzer:innen sind sich außerdem über die Seriosität von Trustpilot oder anderen Bewertungsplattformen bewusst. Obwohl es Indizien für gefälschte Bewertungen gibt, gab es bis vor Kurzem keine Information über die Echtheit von Bewertungen für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen.

In der deutschen Marktwirtschaft liegt ein großer Fokus auf der Wettbewerbsfähigkeit zwischen verschiedenen Unternehmen. Genau deshalb gibt es das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das die Beteiligten vor Ungerechtigkeit schützen soll. Da Online-Bewertungen in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung für den (Miss-)Erfolg von Unternehmen darstellen, hat das Bundesverwaltungsgericht am 28.Mai 2022 den Gesetzesentwurf über die Informationspflicht zur Echtheit von Bewertungen verabschiedet, in dem Unternehmen und Bewertungsportale verpflichtet werden, über die Echtheit von Bewertungen zu informieren.

Was beinhaltet die Gesetzesänderung der UWG?

Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Gesetz, das Mitbewerber:innen, Verbraucher:innen und sonstige Marktteilnehmer vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung schützen soll.

Informationspflicht über die Echtheit von Bewertungen

Kundenbewertungen gelten neben dem Preis als eine der wichtigsten Einflüsse auf Entscheidungen, ob ein Kauf getätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Genau deshalb ist es für Verbraucher:innen so wichtig zu wissen, ob den Rezensionen Glauben geschenkt werden kann. Die neue Informationspflicht zur Echtheit von Bewertungen § 5b Abs. 3 soll genau dafür sorgen. Dabei ist es egal, ob es sich bei den Bewertungen um Meinungsäußerungen von echten Kunden oder um wahre Tatsachenbehauptung dreht.

Seit dem 28.05.2022 sind Unternehmen dazu verpflichtet darüber aufzuklären, ob und wie die Bewertungen auf ihrer Seite auf Echtheit geprüft wurden. Dabei können verschiedene Faktoren in das Werturteil miteinbezogen werden.

  • Stimmt das Datum der Bewertung mit dem Erwerb der Dienstleistung/des Produktes überein?
  • Stimmt die Bewertung mit dem Inhalt des Produktes oder der Dienstleistung überein?
  • Weist ein Nutzeraccount schon länger ein auffälliges Verhalten auf?

Anhand dieser Fragen ist es Unternehmen möglich, Bewertungen zu überprüfen.

Was Du ansonsten tun kannst um die Informationspflicht zur Echtheit von Bewertungen einzuhalten:

  • wende Wortfilter an, die beispielsweise Schimpfwörter oder Ähnliches ermitteln
  • erstelle Mechanismen, dass Kund:innen nach Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung einen Link erhalten, über den Bewertungen abgegeben werden können
  • Jede Bewertung kann vor der Veröffentlichung individuell von Dir moderiert und geprüft werden und erst im Nachhinein von Dir freigeschaltet werden.

Die Prüfung zur Echtheit von Bewertungen liegt einem Werturteil zugrunde und kann deshalb unterschiedlich gewertet werden. Sprich’ bei Unsicherheiten am Besten mit einem Anwalt.

Was das Verbotsregelbeispiel bedeutet

Viele Unternehmen bewerben ihre Website, ihre Leistung oder ihre Produkte mit positiven Bewertungen. Um für Kund:innen für Absicherung zu sorgen, hat der neue Gesetzesentwurf einen weiteren Zusatz. In diesem Verbotsregelbeispiel( im Anhang Nr. 23b der Informationspflicht zur Echtheit der Bewertungen) wird erläutert, dass es in Zukunft wettbewerbswidrig ist, mit Bewertungen zu werben, bei denen die Echtheit dieser Bewertung nicht geprüft wurde.

Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und den Verbraucher:innen versichert werden, dass die Bewertung tatsächlich von Verbraucher:innen stammen, die diese Produkte und Dienstleistungen tatsächlich erworben oder bezogen haben.

Was bedeutet die Informationspflicht für Dein Unternehmen?

Du fragst dich bestimmt. in wie weit Dein Unternehmen von dem neuen Gesetzesentwurf betroffen ist und was dies eventuell für Risiken mit sich bringt? Vor allem im Online-Händler mit einem elektronischen Handel, die Bewertungen ihrer Verbraucher:innen auf ihren Plattformen offen sichtbar machen, sind betroffen. Also Online-Shops oder Homepages, die ihre Kundenbewertungen direkt darstellen.

Das Verweisen auf Bewertungsportale wie jameda, kununu oder Google verpflichtet nicht zur Verifizierung, weil die Betreiber:innen der Plattformen selbst zur Authentizitätsprüfung verpflichtet sind.

Für Bewertungen, die auf externen Quellen wie Facebook, eBay oder Amazon veröffentlicht werden, bist Du als Händler nicht verantwortlich. Auch hier sind die Betreiber:innen und soziale Netzwerke dazu aufgefordert, die neuen Vorgaben selbst umzusetzen.

Was musst Du als Unternehmen beachten?

Musst Du jetzt also alle alten oder neuen, nicht verifizierten Bewertungen löschen? Nein. Für Unternehmen bedeutet die Informationspflicht zur Echtheit von Bewertungen lediglich, dass jede einzelne Bewertungen gekennzeichnet werden muss. So können alte oder nicht verifizierte Bewertungen trotzdem offen sichtbar sein.

Einige Dinge musst Du trotzdem beachten. Oft wird auf Bewertungsplattformen dafür geworben, dass positive Bewertungen gekauft werden können. Dies war schon vor dem Gesetzesentwurf eine legale Grauzone. Seit Ende Mai geht das Nutzen von gefälschten Bewertungen mit Sanktionen einher.

Weitere Sanktionen können beauftragt werden, wenn ein Unternehmen negative Bewertungen aussortiert und nur positive Bewertungen gezeigt werden. Natürlich gibt es trotzdem die Möglichkeit rechtswidrige oder rufschädigende Rezensionen zu entfernen. Deshalb informiere dich über die Frage, welche Bewertungen gelöscht werden können und welche nicht oder ziehe deine Anwalt zu Rate.

Das oben genannte Verbotsregelbeispiel sieht außerdem vor, dass Unternehmen lediglich mit bereits verifizierten Bewertungen öffentlich werben dürfen. Wenn Du als Unternehmen also besonders stolz auf eine oder mehrere Rezensionen bist, stelle sicher, dass diese vorher geprüft und für echt befunden wurde.

Wie kannst Du den Gesetzesentwurf für Dich nutzen?

Dieser neue Gesetzesentwurf kannst Du also für dein Unternehmen nutzen, um den Verbraucher:innen Seriosität und Authentizität zu vermitteln. Wenn belegt ist, dass Deine positiven Bewertungen echt sind, bietet dies die Möglichkeit auf Dich aufmerksam zu machen und kann für weitere positive Bewertungen sorgen.

Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es also umso wichtiger, zufriedene Kund:innen zu haben, die somit für positive Bewertungen zu sorgen. Orientier’ Dich deshalb beispielsweise an Tipps, um positive Bewertungen zu erhalten oder informier’ Dich, wie Du deine Online-Reputation verbessern und wie Du ansonsten mit negativen Bewertungen umgehen kannst.

Solltest Du dir unsicher sein, wie genau diese Informationspflicht zur Echtheit von Bewertungen Dein Unternehmen betrifft oder wie Du Dich bei vermeintlich gefälschten Rezensionen verhalten kannst, vereinbare gerne telefonisch einen unverbindlichen Termin mit uns und wir helfen Dir weiter.

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Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Deine Bewertungen löschbar sind. Nur wenn wir die Bewertung löschen lassen, fallen Kosten an – wenn nicht, ist die Erstberatung für Dich vollständig kostenlos und unverbindlich – garantiert!

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